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/ 05.06.2013
Frank Domke

Grundrechtliches System und systematisiertes Grundrecht. Ein Beitrag zur grundrechtlichen Systemdiskussion

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 1998 (Europäische Hochschulschriften: Reihe II, Rechtswissenschaft 2513); 264 S.; brosch., 84,- DM; ISBN 3-631-34118-0
Rechtswiss. Diss. Frankfurt a. M.; Gutachter: E. Denninger, G. Frankenberg. – Das Anliegen der Arbeit ist es, die Notwendigkeit und Möglichkeit eines Erkenntnissystems der Grundrechte sowie dessen Grundzüge und erste Systematisierungen der Grundrechte aufzuzeigen. In Auseinandersetzung mit den Systembegriffen Kants und Luhmanns wird ein "konstruktiv allgemeiner" Systembegriff zur Anwendung auf die Rechtswissenschaft entwickelt, den Domke in Erarbeitung eines grundrechtlichen Erkenntnissystems weiter spezifiziert: Es wird also ein Erkenntnissystem gebildet, das zum Gewinn von wissenschaftlichen Ideen und Aussagen rund um die Grundrechte dient und die Systematisierung dieser Erkenntnisse zum Ziel hat. Dieses System soll eine geordnete Beschreibung der gegenwärtig geltenden Grundrechte, ihre begriffliche und inhaltliche Durchdringung leisten, sowie am einzelnen grundrechtlichen Detail und auch am grundrechtlichen Überblick orientiert sein. Es wird damit ein grundrechtsdogmatisches System, ein Instrument der Grundrechtsforschung, das aus Einzelerkenntnissen und durch diese eine Systematisierung über diese hinaus leistet und ein grundsätzlich offenes System, das die Integration neuer Elemente ermöglicht, etabliert. Zur Konstituierung eines solchen konkreten Systems geht Domke von dem Vorrang des Menschen vor dem Staat aus und füllt den mit diesem Vorrang einhergehenden Begriff der Menschenwürde materiell, indem die Bedürftigkeit als zentrales Kennzeichen menschlichen Seins gesetzt wird. Deshalb habe ein grundrechtliches Erkenntnissystem zuallererst die Zusammenhänge "zwischen den grundrechtlichen Gewährleistungen und der Bedürftigkeit des Menschen" (153) herauszuarbeiten, das zentrale Prinzip des (Erkenntnis-)Systems sei also seine Bedürfnisbezogenheit, das in Auseinandersetzung mit Maslow (Bedürfnishierarchisierung) und Häberle spezifiziert wird. Unter Anwendung der herausgearbeiteten Prinzipien und Ziele eines grundrechtlichen Erkenntnissystems werden im Anschluß "für alle grundrechtlichen Garantien die spezifischen Zusammenhänge zwischen den relevanten Bedürfnissen und Grundrechten in Grundzügen" (175) erarbeitet. Das Buch tritt dem Leser äußerst sperrig gegenüber: Weder existiert eine Einleitung noch ein Schluß, so daß das Anliegen der Arbeit, die Relevanz der Fragestellung und das Vorgehen lange im Dunkeln bleiben und vom Leser oder der Leserin selbst erschlossen werden müssen. Inhaltsübersicht: B. Der konstruktiv abstrakte Systembegriff; C. Der konstruktive konkrete Erkenntnissystembegriff; D. Der konkretisierte Erkenntnissystembegriff; E. Das konkrete Erkenntnissystem.
Christian Schütze (ChS)
Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 2.325.44 Empfohlene Zitierweise: Christian Schütze, Rezension zu: Frank Domke: Grundrechtliches System und systematisiertes Grundrecht. Frankfurt a. M. u. a.: 1998, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/7645-grundrechtliches-system-und-systematisiertes-grundrecht_10149, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 10149 Rezension drucken
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