Florian Rödl und Felix Syrovatka im Interview: „Wer die Krise der Demokratie verstehen will, darf die Sphäre der Arbeit nicht außer Acht lassen.“
Wenn über die Krise der Demokratie gesprochen wird, geht es dabei fast nie um die Sphäre der Arbeit. Zu Unrecht, sagen Florian Rödl und Felix Syrovatka. Sie argumentieren, dass sich Demokratie nicht nur im Staat, sondern auch in der Arbeitswelt ausprägt. Ein Gespräch über demokratische Ökonomie, den Rückgang von Tarifverträgen und Blindstellen kritischer Demokratietheorie.
Herr Rödl, Herr Syrovatka, Sie eröffnen das von Ihnen herausgegebene Buch mit dem Satz „Wer die gegenwärtige Krise der Demokratie verstehen will, darf die Sphäre der Arbeit nicht außer Acht lassen.“ Was hat das, was hinter Büro-, Werks- und Fabriktoren passiert, mit Demokratie zu tun?
Syrovatka: In der Tat könnte man argumentieren, dass die Sphäre der Ökonomie ein vom Staat getrennter Bereich ist, der mit dem Prinzip der Demokratie nichts zu tun hat. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird häufig als herrschaftsfreies Austauschverhältnis verstanden, das beide Parteien freiwillig und aus freien Stücken miteinander eingehen. Diese Perspektive übersieht aber, dass dieses Austauschverhältnis keineswegs symmetrisch ist: Arbeitnehmer*innen haben aufgrund der materiellen Bedingungen innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft gar keine andere Wahl als ihre Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt zu verkaufen. Sie stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis und müssen letztlich die vom Arbeitgeber angebotenen Arbeitsbedingungen akzeptieren. Es ist eine „freiwillige Unterwerfung unter feststehende Bedingungen“, wie es der Arbeitsrechtler Hugo Sinzheimer bezeichnete. Dies verdeutlicht, dass der „freie Arbeitsvertrag“ kein symmetrisches Austauschverhältnis, sondern ein Herrschaftsverhältnis begründet. Würde jeder Arbeitnehmer isoliert auftreten, wäre er der Willkür des Arbeitgebers fast vollständig ausgeliefert, der die Lohn- und Arbeitsbedingungen diktieren könnte.
Wie hängt das alles mit der Demokratie zusammen?
Syrovatka: Die Demokratie ist eine Herrschaftsform, die ermöglichen soll, dass „diejenigen, die den Gesetzen unterworfen sind, aktiv Anteil an ihrer Schaffung nehmen.“[1] Im Arbeitskontext bedeutet dies, dass die Arbeitnehmer*innen mindestens darüber mitbestimmen, unter welchen Bedingungen sie arbeiten und wie viel Lohn ihnen zusteht. Wie ich eben mit meinen Ausführungen zum Arbeitsmarkt andeuten wollte, ist das Herrschaftsverhältnis des individuellen Arbeitsvertrags nicht demokratisch. Die Voraussetzung dafür, um in der Arbeitswelt auch nur in die Richtung demokratischer Zustände zu kommen, ist, dass sich Arbeitnehmer*innen kollektiv zusammenschließen, um ihre Interessen artikulieren zu können. Denn nur gemeinsam können sie glaubhaft mit dem Mittel des Streiks drohen, um Gegenmacht aufzubauen und so ihre Mitwirkung an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Es ist also die kollektive Ausübung des Streikrechts, das die demokratische Artikulation der Lohnabhängigen ermöglicht.
Die Form, die die Demokratie dabei annimmt, nennt sich Tarifautonomie. Sie beschreibt das Recht von Gewerkschaften und Arbeitgebern, Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubstage selbstständig in Tarifverträgen zu regeln. Man kann also sagen, dass sich in der modernen bürgerlichen Gesellschaft die Demokratie nicht ausschließlich im Staat entfaltet, sondern zwei verschiedene Formen annimmt. Sie manifestiert sich in der politischen Sphäre des Staates als „Volkssouveränität“ in Form des Parlamentarismus. In der ökonomischen Sphäre erscheint die Demokratie als kollektivvertragliche Selbstbestimmung in Form der Tarifautonomie. Kurz: Tarifautonomie ist demokratische Ökonomie, weil sie die autonome Aushandlung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberseite erlaubt und so die demokratische Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.
Dieser Argumentation steht eine liberalistische Auffassung entgegen, die die Tarifautonomie zur Privatsache erklärt. Beispielsweise kommentierte der Präsident der Deutschen Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, die Weigerung des Automobilherstellers Tesla, einen Tarifvertrag für sein Werk im brandenburgischen Grünheide zu vereinbaren, wie folgt: „Ob eine Firma einen Tarifvertrag eingeht oder nicht, ist eine unternehmerische Entscheidung“[2]. Was ist verkehrt daran?
Rödl: Diese Auffassung erscheint mir nicht nur theoretisch verkehrt, sondern ich empfinde sie auch als moralisch anstößig. Zu behaupten, dass die Bindung durch einen Tarifvertrag eine freie unternehmerische Entscheidung sei, hieße dem Arbeitgeber die Entscheidung darüber zu überlassen, ob er die Arbeitsbedingungen einseitig diktiert oder ob sie unter Mitsprache der Arbeitnehmer*innen festgelegt werden. Es ist aber ein fundamentales Prinzip funktionsfähiger Märkte, dass die Preise und Bedingungen nicht einfach von einer Seite festgelegt werden. Weil der Arbeitsmarkt aber eben nicht wie ein „normaler“ Markt funktionieren kann, hätten wir ohne die Tarifautonomie genau eine solche Diktatsituation, wenn es den Unternehmen einfach freistünde, ob sie einen Tarifvertrag wollen oder nicht. Ob ein Manager morgens lieber Müsli oder Toast isst, ist eine private Entscheidung; aber ob Lohn und Arbeitszeit vom Arbeitgeber diktiert oder zwischen Tarifvertragsparteien ausgehandelt werden, ist es nicht.
Wenn die Auseinandersetzungen um Tarifverträge also keine Privatangelegenheit sind und Tarifverträge kollektiv verbindliche Normen setzen, übernehmen die Gewerkschaften dann staatliche Aufgaben?
Rödl: In der Tat gibt es in den Rechts- und Sozialwissenschaften teilweise die Idee, dass die Tarifautonomie aus der Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen an die Tarifparteien hervorgeht. Dahinter steckt die Vorstellung, dass der Staat durch Gesetze wie zum Arbeitsschutz und Kündigungsschutz das Arbeitsleben reguliert und diese Aufgabe in Bezug auf tarifpolitische Fragen freiwillig an die Tarifparteien delegiert hat.
Wir weisen diese „etatistische“ Sichtweise zurück, weil wir der Auffassung sind, dass der Streit um Gerechtigkeit in den Arbeitsbeziehungen anders gelagert ist als der Streit über öffentliche Sicherheit, Gemeinwohl oder Daseinsvorsorge. Diese Themen gehören selbstverständlich in den parlamentarischen Raum, weil es sich dabei um Staatsaufgaben handelt, die einen gesamtgesellschaftlichen Kompromiss erfordern, dessen Ausgestaltung von den politischen Kräfteverhältnissen zwischen den Parteien abhängt. Der Konflikt um gerechte Arbeitsbeziehungen ist anders, weil es hier mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern bloß zwei beteiligte Parteien gibt. Diese stehen sich mit ihren antagonistischen Interessen gegenüber und tragen unter sich einen Verteilungskonflikt aus. Wer sich durchsetzt, hängt nicht von parlamentarischen Mehrheiten, sondern dem Streikdruck ab – sprich von der Streikbereitschaft und Solidarität der Lohnarbeitenden. Gewerkschaften sind keine mit staatlichen Aufgaben betrauten Akteure, sondern die Vertreter widersprüchlicher Interessen. Das bedeutet natürlich nicht, dass der Staat nicht durch Gesetzgebung flankieren darf und soll, aber Tarifpolitik ist in erster Linie eine Auseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit.
Sie charakterisieren die Tarifautonomie also weder als Ausdruck von Privatautonomie noch als Resultat der Übertragung staatlicher Kompetenzen, sondern als die spezifische Form, die die Demokratie in der ökonomischen Sphäre innerhalb der bürgerlichen Marktgesellschaft annimmt. Der Hinweis auf die bürgerliche Marktgesellschaft scheint mir als Einschränkung sehr wichtig zu sein. Denn wenn Demokratie gleiche individuelle Teilhabe für alle bedeutet, ist diese Voraussetzung in den Tarifverhandlungen nur innerhalb des Lagers der Beschäftigten gegeben. Was also legitimiert die Macht der Arbeitgeber in diesen Verhandlungen?
Rödl: Die Stellung der Arbeitgeberseite bedarf keiner zusätzlichen demokratischen Legitimation, sondern ergibt sich schlicht daraus, dass sie es sind, die die Fabrik, Maschinen oder sonstige Produktionsmittel besitzen. Wenn das gesetzt ist – und dies ist ein Grundprinzip bürgerlich-kapitalistischer Gesellschaften –, kann sich Demokratie nur auf Seiten der Arbeitnehmer*innen in Form von Mitbestimmung entfalten. Wer das für falsch hält, muss konsequenterweise dafür streiten, das Privateigentum an Produktionsmitteln aufzuheben oder einzuschränken. Das Grundgesetz sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor, Artikel 15 erlaubt die Vergesellschaftung von „Grund und Boden, Naturschätze[n] und Produktionsmittel[n]“[3]. Das ist aber eine andere Frage als die nach der demokratischen Mitbestimmung gegenüber der Arbeitgeberseite. Die Tarifautonomie hebt das Privateigentum nicht auf, weil es ihr gar nicht darum geht, aber sie setzt der gesellschaftlichen Macht des Eigentums demokratische Grenzen.
Syrovatka: Vielleicht kann man sich das so vorstellen: Die Demokratie findet in der politischen Sphäre den Staat vor und schreibt sich in vielen historischen Kämpfen in Form der Volkssouveränität in diesen Staat ein. In der ökonomischen Sphäre findet die Demokratie das Privateigentum an Produktionsmitteln vor und schreibt sich in Form der Tarifautonomie in die Herrschaft des Privateigentums ein. Tarifautonomie ist nicht das Gleiche wie Wirtschaftsdemokratie im Sinne einer gesellschaftlichen Kontrolle der Produktionsmittel.
Lassen Sie uns über das Verhältnis zwischen politischer und ökonomischer Demokratie, also zwischen Tarifautonomie und parlamentarischer Demokratie sprechen. Wolfgang Streeck beschreibt dieses Verhältnis in seinem Beitrag in dem Sammelband als spannungsvoll, bei Ihnen klingt es eher so, als würden sich Demokratie in der Arbeit und Demokratie im Staat gegenseitig komplementieren.
Rödl: Ich würde mich von einem Verständnis abheben wollen, das in einer starken Tarifautonomie schon den halben Weg zum Sozialismus sieht. In dieser Vorstellung ist die Tarifautonomie ein Zwischenschritt, um am Ende bei der Vergesellschaftung von Produktionsmitteln zu landen, und diese Idee zieht auch ihre normative Kraft aus dieser utopischen Perspektive. Ich sehe das nicht so, sondern neige zur komplementären Sichtweise. Demokratie hat unterschiedliche Ausprägungen: Im Staat erscheint sie als Parlamentarismus und in der Ökonomie als Tarifautonomie; zwischen beiden gibt es kein notwendiges Spannungsverhältnis. Daher bin ich auch der Auffassung, dass auch Liberale und Konservative die Idee der Tarifautonomie als Garantin von demokratischer Mitbestimmung und bürgerschaftlicher Autonomie verteidigen müssen.
Daher würde ich auch Wolfgang Streeck widersprechen, wenn er die Tarifautonomie als Ausdruck eines „proletarischen Kollektivismus“ beschreibt, der außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft stehe. Ironischerweise war es ja gerade das Argument der Arbeitgeber aus einer Zeit, bevor das Streikrecht erkämpft wurde, dass ein Streik eine unerlaubte Verleitung zum Vertragsbruch oder eine sittenwidrige Schädigung sei. Die große historische Erkenntnis ist aber, dass der Streik sehr wohl ein erlaubtes Mittel ist, um innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft zu gerechten Arbeitsbedingungen zu kommen. Mit seiner Markierung des Streiks als unbürgerlich stellt sich Streeck also auf einen liberalistischen Standpunkt, den er natürlich nicht normativ teilt, den er sich durch sein Argument aber theoretisch einkauft.
Syrovatka: Ich denke, dass Streeck auf einen wichtigen Punkt aufmerksam macht, wenn er vom „proletarischen Kollektivismus“ spricht. Er macht deutlich, dass erst die kollektive Nutzung dieses Rechts durch die Arbeitnehmerseite eine Gegenmacht gegen das garantierte Eigentumsrecht der bürgerlichen Gesellschaft konstituiert. Insofern ist der bürgerlichen Gesellschaft durch das Instrument der Tarifautonomie eine gewisse Grundspannung eingeschrieben. Ich würde Florian Rödl aber zustimmen, dass daraus keine Spannung zwischen Tarifautonomie und parlamentarischer Demokratie erwächst.
Der titelgebende Begriff des Sammelbands lautet „Tarifbürgerschaft“. Was kann man sich darunter vorstellen und wie hängt die Tarifbürgerschaft mit der Tarifautonomie zusammen?
Rödl: Die Tarifbürgerschaft ist die individuelle Grundlage der Demokratie in der Wirtschaft, also der Tarifautonomie. Sie funktioniert analog zur Staatsbürgerschaft, die die individuelle Grundlage der Demokratie im Staat darstellt. Und so wie jede*r Staatsbürger*in garantierte Rechte hat, die dem Individuum politische Autonomie durch das Wahlrecht und das Demonstrationsrecht garantieren, gehen auch mit der Tarifbürgerschaft individuelle, verfassungsmäßig verbriefte Rechte einher. Ich bezeichne sie als „tarifpolitische Grundrechte“. Dies umfasst insbesondere das Recht auf die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sowie das Recht zur Teilnahme am gewerkschaftlichen Streik. Man kann sagen, dass der Gewerkschaftsbeitritt dem Parteibeitritt entspricht, während die Teilnahme am Streik der Teilnahme an der Parlamentswahl entspricht. Daraus leite ich als Rechtswissenschaftler ab, dass diese tarifpolitischen Grundrechte nahezu den gleichen demokratischen Stellenwert und damit auch einen vergleichbaren Schutzstatus wie Wahlen und Parteien haben.
Wir können festhalten, dass die Tarifbürgerschaft eine enorm wichtige demokratische Errungenschaft darstellt. Wie steht es im Jahr 2025 um diese Errungenschaft?
Syrovatka: Die Tarifautonomie ist existenziell bedroht. Hierzulande sind nur noch 49 Prozent der Beschäftigten durch einen Tarifvertrag geschützt. Auf Ebene der Betriebe sieht es noch dramatischer aus. 76 Prozent der Betriebe verfügen über keinen Tarifvertrag. Das hängt maßgeblich mit dem Rückgang der Mitgliedszahlen in den Gewerkschaften zusammen, die sich seit den 1990er-Jahren hierzulande mehr als halbiert haben.
Auch in Ländern wie den USA oder Großbritannien ist die Entwicklung katastrophal, doch es gibt auch Gegenbeispiele. In Frankreich und Skandinavien gibt es ein relativ stabiles Niveau der Tarifbindung. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung und starke Gewerkschaften kann selbst Tesla, etwa in Finnland, sich der Bindungswirkung von Tarifverträgen nicht entziehen. Der Verweis auf die Globalisierung ist schnell zur Hand, wenn es um die Schwächung der Arbeiter*innenklasse geht und auch nicht falsch, solche Fälle zeigen aber, dass nationale Institutionen trotzdem einen Unterschied machen können. Oder anders ausgedrückt: Die Globalisierung allein beschädigt die Tarifautonomie nicht, dafür braucht es schon die Arbeitgeber*innen, die diese Situation strategisch für sich nutzen.
Was haben die Arbeitgeber in Deutschland konkret getan, um die Tarifautonomie zu beschädigen?
Syrovatka: Ich möchte mich auf drei Punkte beschränken. Der erste Punkt ist die weitgehende Blockade der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen durch die Arbeitgeberseite seit den 1990er-Jahren. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags gilt dieser nicht nur für tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern für eine ganze Branche oder einen ganzen Wirtschaftsbereich, sprich auch für Betriebe, die nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbands sind. Damit dies geschieht, muss es im Tarifausschuss, der sich paritätisch aus Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite zusammensetzt, eine Mehrheit geben. Seit nun etwas mehr als 20 Jahren erleben wir, dass die Arbeitgeberseite Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung blockieren – selbst wenn die Anträge von den Branchenarbeitgeberverbänden unterstützt und miteingereicht werden. Die Blockade im Tarifausschuss verhindert also, dass die Tarifpartner für ihre Branche allgemeinverbindliche Standards definieren und durchsetzen können. Dies trifft dann vor allem Branchen, die sich durch kleinteilige Wirtschaftsstrukturen oder fragmentierte Belegschaften charakterisieren lassen wie beispielsweise den Einzelhandel oder das Kfz-Handwerk.
Zweitens haben Arbeitgeberverbände seit den 2000er-Jahren vermehrt sogenannte OT-Mitgliedschaften („ohne Tarifbindung“) eingeführt, wodurch Mitgliedsunternehmen nicht mehr automatisch an deren Tarifvertrag gebunden sind. Damit wurde de facto ein offizieller Weg zur Tarifflucht geschaffen oder wie es das Handelsblatt 1996 bezeichnete: "Durch die Hilfe zur Tarifflucht in einen OT-Verband [wurde] also der Tarifflucht der Unternehmen begegnet"[4]
Drittens beobachten wir ein verstärktes Union Busting, also die gezielte Bekämpfung von Gewerkschaften. Beispielsweise warnte der Leiter des Tesla-Werks im brandenburgischen Grünheide vor einigen Wochen seine Beschäftigten davor, bei den kommenden Betriebsratswahlen für die IG Metall zu stimmen. Das ist in seiner Plumpheit selten und sogar strafbar, aber Ausdruck eines allgemeinen gewerkschaftsfeindlichen Trends, der sich zunehmend verbreitet.
Welche Möglichkeiten hätte denn der Staat, um die Tarifbürgerschaft der Arbeitnehmer*innen zu stärken?
Rödl: Wie wir anfangs gesagt haben, wäre es eine Illusion und auch nicht wünschenswert, wenn der Staat die Tarifautonomie durch eigene Gesetzgebung ersetzen würde. Was die Politik aber sehr wohl tun kann, ist Maßnahmen zu ergreifen, um Tarifverträgen eine größere Reichweite zu verschaffen. Die wichtigste Maßnahme wäre die Stärkung der Allgemeinverbindlicherklärung, indem man die Blockadeposition der Arbeitgeberbank im Tarifausschuss aufhebt.
Die zweite Maßnahme zielt auf die Stärkung von Flächentarifverträgen. Momentan ist das Problem, dass es Branchen gibt, in denen es durch die Zerklüftung der Branchenabdeckung durch die OT-Mitgliedschaften gar keinen verpflichtungsfähigen Arbeitgeberverband gibt, gegen den die Gewerkschaften einen Flächentarifvertrag durchsetzen könnten. Das jetzige Tarifvertragsgesetz verweist die Gewerkschaften in diesem Fall auf den sogenannten „Häuserkampf“. Das heißt, dass sie gegen jeden Arbeitgeber einzeln einen Haustarifvertrag erkämpfen müssen, bis die Arbeitgeber so unter Druck stehen, dass sie wieder einen Arbeitgeberverband gründen. Doch die Gewerkschaften haben momentan einfach nicht die Kraft dafür. Die Politik müsste also dafür sorgen, dass es wieder mehr verpflichtungsfähige Arbeitgeberverbände gibt. Das kann in unterschiedlichen Rechtsformen passieren. So gibt es in Österreich öffentlich-rechtliche Wirtschaftskammern, die Tarifverträge abschließen und in denen die Unternehmen Pflichtmitglieder sind. Für Deutschland favorisiere ich einen Zwischenschritt, nämlich die Abschaffung der OT-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden und die Möglichkeit, dass auch Wirtschaftsverbände bestreikt werden können, um sie zu Flächentarifverträgen zu bewegen.
Trotz des Rückgangs des gewerkschaftlichen Organisationsgrads und der Erosion des Tarifvertragssystems gibt es doch auch Gegentrends. Ingrid Artus beschreibt in ihrem Beitrag eine Zunahme von Streiktagen seit 2010 und eine wachsende Bereitschaft zum Arbeitskampf. Sie wertet dies als Anzeichen für eine Wiederbelebung einer klassenkämpferischen Tarifpolitik. Wie bewerten Sie diese neuen Tarifkonflikte?
Syrovatka: Es ist grundsätzlich eine gute Entwicklung, dass sich gerade im Pflege-, Gesundheits- und Betreuungsbereich etwas tut. Das liegt sicherlich daran, dass die Gewerkschaften in diesen Bereichen die Kämpfe forcieren und aktiv um Mitglieder werben. Allerdings muss man sehen, dass diese „Rückkehr zum Klassenkampf“ aus einer Position der Schwäche heraus geschieht. Sie ist das Ergebnis der Deinstitutionalisierung des Tarifsystems und der vielen Niederlagen, die die Gewerkschaften in der Vergangenheit hinnehmen mussten. Die Kämpfe, die Verdi beispielsweise in den Krankenhäusern führt, sind sehr ressourcenintensive Häuserkämpfe, um in einzelnen Kliniken einen Haustarifvertrag durchzusetzen. Das ist wichtig, aber diese Häuserkämpfe sind eben bisher nicht in der Lage gewesen, Betriebe in einen Flächentarifvertrag zu zwingen. Selbst in der Metall- und Elektroindustrie, die zu den am besten organisierten Branchen gehören, gelingt es den Gewerkschaften kaum, die Unternehmen, die aus dem Flächentarifvertrag ausgetreten sind, wieder in einen solchen hineinzudrängen.
Die kleineren und größeren Streikerfolge in einzelnen Betrieben haben daher langfristig nicht dazu geführt, die Tarifbindung nachhaltig zu stärken oder den Gewerkschaften kontinuierlich steigende Mitgliederzahlen zu bescheren. Man muss konstatieren, dass die Gewerkschaften aktuell nicht aus sich selbst heraus in der Lage sind, die Tarifbindung zu stärken. Eine Rückkehr zu 80 Prozent Tarifbindung, wie sie noch Ende der 90er-Jahre bestand, ist für die Gewerkschaften aus eigener Kraft kaum mehr vorstellbar. Wohin diese Entwicklung führen kann, sehen wir in Großbritannien. Dort hat die Regierung Thatcher mit einer aggressiven Anti-Gewerkschafts-Gesetzgebung die Tarifautonomie so fundamental beschädigt, dass sie kaum mehr existent ist. Die einst starken englischen Gewerkschaften sind nur noch ein Schatten ihrer vorherigen Größe und agieren kaum noch im privaten Sektor. Dort gibt es nur noch sehr wenige Tarifverträge.
Rödl: Wenn ein Tarifvertragssystem derart destabilisiert wird, dann bleiben am Ende noch ein paar Häuserkämpfe übrig und die sind dann manchmal auch erfolgreich. Das hat aber mehr den Charakter von Rückzugsgefechten als von einer echten Trendumkehr.
Was sagt uns die Erosion der kollektiven Mitbestimmung durch Tarifverträge generell über das Verhältnis von Demokratie und (neoliberalem) Kapitalismus?
Syrovatka: Die Verkopplung von Demokratie und Kapitalismus, die für die Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg paradigmatisch war, wird zunehmend lockerer. Das hat wesentlich mit der Schwäche der Arbeiter*innenbewegung zu tun, die historisch ein Treiber der Demokratisierung war. Es scheint gesellschaftlich und politisch, aber auch in Teilen der Wissenschaft vergessen worden zu sein, dass die Sozialdemokratie einst für den Anspruch stand, alle gesellschaftlichen Lebensbereiche zu demokratisieren.
Demokratie ist ohne eine gewisse Einschränkung von Eigentumsrechten nicht zu haben. Das gilt auch für die liberal-repräsentative Demokratie, in der auch der bürgerliche Staat ganz selbstverständlich Steuern erhebt, Umweltrichtlinien erlässt und enteignet, etwa um Autobahnen zu bauen – und doch liegt genau hier beim Eigentum auch der Kern des Spannungsverhältnisses zwischen Demokratie und Kapitalismus. Die Kapitalseite wird immer bemüht sein, das private Eigentumsrecht der demokratischen Kontrolle zu entziehen – und aufgrund der Schwäche der Gegenseite gelingt ihr dies seit rund 50 Jahren ausgesprochen gut. Eine besonders schamlose Form sehen wir in den USA unter Donald Trump, wo Unternehmer*innen ganz ungeniert Zugriff auf die Staatsapparate bekommen, um ihre wirtschaftlichen Ziele zu verfolgen.
Rödl: Ich sehe auch hier einen Zusammenhang zur Tarifautonomie: Ihre Erosion bedeutet notwendigerweise einen Machtzuwachs auf der Kapitalseite und dieser Machtzuwachs schlägt sich im nächsten Schritt auch in der Erosion der staatlichen Demokratie nieder. Das können wir gerade in Echtzeit beobachten.
Syrovatka: Und auch auf Ebene der Einstellungen der Arbeitnehmer*innen gibt es einen Zusammenhang zwischen ökonomischer und politischer Demokratie. So zeigen Studien, dass Willkür und Demütigungen am Arbeitsplatz einen negativen Einfluss auf das demokratische Bewusstsein der Beschäftigten haben. Es wird öffentlich kaum thematisiert, aber es sollte uns nicht überraschen, dass Menschen, die täglich am Arbeitsplatz von ihren Chefs auf den Deckel bekommen, keine sonderlich demokratischen Einstellungen entwickeln. So hat etwa Johannes Kiess von der Universität Leipzig zuletzt durch eine Beschäftigtenbefragung dargelegt, dass Beschäftigte, die am Arbeitsplatz mitbestimmen können, sich seltener politisch abgehängt und benachteiligt fühlen[5].
Sie kritisieren, dass selbst kritische Demokratietheorien die demokratische Essenz der Tarifautonomie häufig übersehen. Woran machen Sie das fest?
Rödl: Es ist sehr bedauerlich, dass eine Demokratietheorie, die sich selbst kritisch nennt und der die Bedeutung von Eigentumsrechten nicht unbekannt ist, sich in den letzten Jahren kaum für Demokratie in der Ökonomie interessiert hat. Nehmen Sie beispielsweise Jürgen Habermas, dessen Konzept der Gleichursprünglichkeit von privater und politischer Autonomie so einflussreich für die zeitgenössische Demokratietheorie ist.[6] Gewerkschaften und Tarifautonomie bekommen in seinem Werk keinen gesonderten Platz ausgewiesen, sodass Gewerkschaften, wenn sie Tarifverträge aushandeln, für Habermas als Akteure des Marktes und des Privatrechts agieren. Wie wir erläutert haben, übersieht eine solche Sichtweise aber den demokratischen Charakter von Tarifkämpfen.
Beinahe noch frappierender ist diese Blindstelle bei einem anderen Vertreter der Kritischen Theorie, nämlich bei Axel Honneth. In seinem Buch „Der arbeitende Souverän“[7] aus dem Jahr 2023 verfolgt er explizit den Anspruch, der abhängigen Arbeit einen gewichtigen Platz in der Demokratietheorie zuzuweisen. Daher ist es umso überraschender, dass er Gewerkschaften weniger als Ermöglicher demokratischer Teilhabe, sondern als verstaubte Dinosaurier beschreibt, deren ausufernde Bürokratien zulasten der individuellen Selbstbestimmung der Arbeitnehmer*innen gehen. Das schließt unmittelbar an eine Kritik der Gewerkschaften als bürokratische Apparate an, die eine nicht unwesentliche Rolle für die Begründung der Liberalisierung des Arbeitsmarktes durch marktradikale Akteure gespielt hat. Doch dies verweist auf ein tieferliegendes Problem von Honneths Demokratietheorie: Gerechtigkeit in der Arbeitswelt scheint für ihn kein Wert an sich zu sein. Die Arbeitswelt interessiert ihn primär, wenn sie zu einer potenziellen Beeinträchtigung der Teilhabe an der staatlichen Gesetzgebung führt. Honneth fokussiert auf Arbeitnehmer*innen in ihrer Rolle als Staatsbürger*innen, nicht aber als abhängig Beschäftigte. Doch das demokratische Problem beginnt nicht erst dann, wenn der gekränkte Arbeiter die AfD wählt, sondern wenn ihm sein Recht auf demokratische Teilhabe am Arbeitsplatz verweigert wird und er ohne Tarifvertrag schuften muss.
Anmerkungen:
[1] Kahn-Freund, Otto (1979), Arbeit und Recht. Frankfurt/Main, S. 12.
[2] Rainer Dulger im Interview mit dem Handelsblatt, online unter: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rainer-dulger-im-interview-bda-praesident-warnt-vor-lockdown-fuer-den-handel-der-unternehmer-ist-derjenige-der-den-karren-zieht/26706410.html [letzter Zugriff: 24.11.2025]
[3] Art. 15 GG, online unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html
[4] Mundorf, H. (1996, March 21). Reform der Arbeitgeberverbände: Eine Kernspaltung. Handelsblatt (58), S. 2.
[5] Kiess, Johannes/Wesser-Saalfrank, Alina/Bose, Sophie/Schmidt, Andre/Brähler, Elmar/Decker, Oliver (2023): Arbeitswelt und Demokratie in Ostdeutschland. Erlebte Handlungsfähigkeit im Betrieb und (anti)demokratische Einstellungen. In: Otto-Brenner-Stiftung-Arbeitspapier 64, online unter: https://www.otto-brenner-stiftung.de/arbeitswelt-und-demokratie-in-ostdeutschland/
[6] Habermas, Jürgen (1992): Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats. Suhrkamp, Frankfurt am Main, S. 109ff.
[7] Honneth, Axel (2023): Der arbeitende Souverän. Eine normative Theorie der Arbeit. Suhrkamp, Berlin.