/ 17.06.2013
Till Müller-Heidelberg / Ulrich Finckh / Bela Rogalla / Elke Steven (Hrsg.)
Grundrechte-Report 2001. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Ein Projekt der Humanistischen Union, der Gustav-Heinemann-Initiative, des Komitees für Grundrechte und Demokratie und des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen
Reinbek: Rowohlt 2001 (rororo aktuell); 267 S.; 8,50 €; ISBN 3-499-23044-5Der auch als alternativer Verfassungsschutzbericht bekannte Grundrechte-Report, der hier zum fünften Mal vorgelegt wird, gibt kritisch Auskunft über die Verfassungswirklichkeit. Er geht dabei von einem anderen Verfassungsverständnis als der offizielle Bericht aus. "Ausgangspunkt für die staatlichen Verfassungsschutzberichte sind angebliche Sicherheitsbedürfnisse; unsere Bezugsnormen sind die Menschenwürde, die Grundrechte und der Rechtsstaat." (11) Und während für die offiziellen Verfassungsschützer die Annahme handlungsleitend ist, dass Gefahr für die Verfassung hauptsächlich von Verfassungsfeinden droht, ist für Autoren und Herausgeber des Grundrechte-Reports unzweifelhaft, dass Gefahren "immer und allemal von staatlichen, öffentlichen Stellen" (12) ausgehen. Grund genug zu prüfen, wie sehr der Staat, respektive seine Organe, im Jahr 2000 die Grundrechte geachtet hat. - Zu oft zu wenig, wie sich hier nachlesen lässt. Im Anhang finden sich eine Chronologie grundrechtsrelevanter Ereignisse des Jahres, ein Verzeichnis ausgewählter Bürger- und Menschenrechtsorganisationen in Deutschland sowie Kurzporträts der herausgebenden Organisationen.
Inhalt: Albert Scherr: Grundrechtsfreie Zonen? Alltägliche Fremdenfeindlichkeit und staatliche Rechtsextremismusbekämpfung (15-24); Eckart Spoo: Verschleiern, verharmlosen, verleugnen. Wie Behörden neonazistische Gewalt darstellen (25-37). Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1): Hartmut Aden: Polizeigewahrsam in Käfigen (38-44). Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2.1): Reinhard Mokros: Ausreiseverbote für Hooligans? (45-49); Martin Singe: DNA-Speicherung - ein lebenslanges Stigma! (50-55); Ingo Müller: Rechtsberatung als Rechtsbruch? (56-62). Jeder hat das Recht auf sein Leben (Art. 2.2): Kai Weber: Tödliche Routinen im Abschiebungsalltag (63-68). Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3): Katharina Ahrendts: Der Widerspenstigen Zähmung - die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" (69-72); Anne Voß: Zur Gleichheit der Lebens- und Arbeitsverhältnisse in Ost- und Westdeutschland (72-76); Martin Seidler: Mobile Rollstuhlfahrer - unbewegliche Bahn AG (76-79); Martina Kant: Schleierfahndung (nicht nur) auf bayerische Art. Mit rassistischen Kontrollrastern gegen Migrantinnen und Migranten (79-84). Die Freiheit des Glaubens und des Gewissens ist unverletzlich (Art. 4): Kirsten Wiese: Kopftücher für Musliminnen: In der Schule verboten - vom Ausländeramt erzwungen (85-90); Ulrich Finckh: Ist die Kriegsdienstverweigerung nur ein Männerrecht? (90-92). Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet (Art. 8): Wolfgang Wieland: Tor zu - Hauptstadt befriedet. Demonstrationsfreie Zonen in Berlin? (93-98); Olaf Griebenow / Alain Mundt: 1. Mai 2000, Berlin-Kreuzberg. Von Deeskalationstaktik der Polizei keine Spur (98-103); Hartmut Aden: Die bürgerrechtlichen Kosten der Expo 2000. Halb öffentliche Räume als Grauzonen der Versammlungsfreiheit (103-106). Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet (Art. 11): Udo Behrendes: Zugbrücken hoch - Stadtverbot für unerwünschte Personen (107-112). Das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12): Michael Plöse: Studiengebühren verletzen die Chancengleichheit (113-118). Männer können zum Kriegsdienst verpflichtet werden (Art. 12a): Götz Frank / Ulrich Meyerholt: Wehrpflicht ohne Wehrgerechtigkeit (119-126). Die Wohnung ist unverletzlich (Art. 13): Burkhard Hirsch: Über das Lauschen ... und seine Kontrolle in Bund und Ländern (128-134). Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Art. 16a): Heiko Kauffmann: Alle Kinder haben Rechte. Vom deutschen Umgang mit Flüchtlingskindern (135-142). Die Bundesrepublik ist ein sozialer Bundesstaat (Art. 20.1): Friedhelm Hengsbach: Kinder in Armut - eine Privatsache? (143-148). Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20.3): Jens Neubert: Staatlich verfolgte Zivilcourage. Wer Polizeieinsätze hinterfragt, wird angezeigt (149-152); Till Müller-Heidelberg: Das Polizeirevier als Ort der Freude? (153-154); Oliver Tolmein: Strafen um jeden Preis. Die § 129a-Verfahren gegen mutmaßliche RZ-Mitglieder (154-158); Michael Findeisen: Der Paragraph 129a - Revival oder Abwicklung einer anstößigen Strafnorm? (158-163); Diether Posser: Der "Zeuge vom Hörensagen". Vom langen Leben eines unfairen Beweismittels (164-169). Die Parteien müssen über die Herkunft und die Verwendung ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben (Art. 21.1): Roland Roth: Schwarze Kassen und "organisierte Kriminalität". Das Finanzgebaren der hessischen CDU (170-175). Verbot von Parteien (Art. 21.2): Bela Rogalla: Faschismus ist keine Meinung - sondern ein Verbrechen! Verfassungsrechtliche Argumente für das Verbot der NPD (176-182); Wolf-Dieter Narr: Politische Drückebergerei. Sechs Gründe eines radikalen NPD-Gegners gegen ein Verbot der Partei (182-188). Die Europäische Union muss einen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleisten (Art. 23): Martin Kutscha: Europäischer Grundrechtsschutz - in guten Händen? (189-194); Rosemarie Will: Grundrechte der Europäischen Union: Ein Grundrechtsstatut der EU oder eine europäische Verfassung! Bürgerrechtsbewegung und Grundrechtecharta (194-201). Verbot eines Angriffskrieges (Art. 26): Volker Böge: Verfassungswidrig: Interventionsarmee Bundeswehr (202-206); Jochen Goerdeler: Gehorsam statt Völkerrecht? (206-210). Religionsgesellschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts (Art. 140): Johannes Neumann: Religionsfreiheit oder Staatsloyalität? Der Streit um den Körperschaftsstatus für die Zeugen Jehovas (211-217); Jürgen Seifert: Der Verfassungsschutz auf Abwegen. Fünf Jahrzehnte Fehlentwicklung der Ämter für Verfassungsschutz (218-231); Till Müller-Heidelberg: Der Verfassungsschutzbericht: Ein Instrument zur Bekämpfung missliebiger Parteien (232-237).
Detlef Lemke (LE)
Dipl.-Politologe.
Rubrizierung: 2.37 | 2.35 | 2.331 | 2.325 | 3.2
Empfohlene Zitierweise: Detlef Lemke, Rezension zu: Till Müller-Heidelberg / Ulrich Finckh / Bela Rogalla / Elke Steven (Hrsg.): Grundrechte-Report 2001. Reinbek: 2001, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/15164-grundrechte-report-2001_17230, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 17230
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Dipl.-Politologe.
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