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/ 11.06.2013
Susanne Benöhr

Das faschistische Verfassungsrecht Italiens aus der Sicht von Gerhard Leibholz. Zu den Ursprüngen der Parteienstaatslehre

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 1999 (Schriften zum Parteienrecht 23); 187 S.; brosch., 58,- DM; ISBN 3-7890-6307-X
Rechtswiss. Diss. Bremen; Gutachter: D. Schefold, C. Schminck-Gustavus. - Die 1928 gehaltene Antrittsvorlesung von Leibholz "Zu den Problemen des fascistischen Verfassungsrechts" löste eine Kontroverse darüber aus, wie der Staatsrechtslehrer jüdischer Herkunft, über den 1935 von den Nationalsozialisten Lehrverbot verhängt wurde, zum italienischen Faschismus stand. "Ließ sich unter Zuhilfenahme einer bestimmten Richtung der deutschen Staatsrechtslehre, nämlich der Smendschen Integrationslehre, die faschistische Verfassungswirklichkeit erklären? [...] Entsprach das italienische Verfassungsleben wirklich der Analyse von Leibholz [...]? Änderte Leibholz seine Einstellung zum italienischen Faschismus nach der nationalsozialistischen Machtergreifung?" (12) Diese Fragen leiten Benöhrs Untersuchung. Grundlage bilden die Schriften, die Leibholz in den Jahren 1928 bis 1938 verfaßt hat. Benöhr ordnet Leibholz in den staatsrechtlichen Richtungs- und Methodenstreit der 20er Jahre zwischen Rechtspositivismus und geisteswissenschaftlicher Richtung ein, bei dem sich Leibholz schon früh letzterer anschloß. Schwerpunkt der Arbeit ist die Darstellung der Thesen von Leibholz' und ihre Konfrontation mit der Integrationslehre Carl Smends, mit Carl Schmitt sowie mit faschistischen und nationalsozialistischen Staatsvorstellungen. Die Kapitel zur Geschichte Italiens dienen dazu, die Frage zu beantworten, inwieweit Leibholz seinen Thesen ein zutreffendes Bild des faschistischen Italiens zugrunde gelegt hat. Die Autorin kommt zu einem differenzierten Ergebnis, das sowohl Übereinstimmungen als auch klare Differenzen zur faschistischen und nationalsozialistischen Staatslehre feststellt. Inhaltsübersicht: A. Die Entwicklung von Gerhard Leibholz' staatsrechtlichen Positionen; B. Die italienische Verfassung: das Statuto Albertino; C. Die faschistische Machtergreifung; D. Parlamentarismus; E. Dekretgesetzgebung; F. Parteien; G. Syndikalismus; H. Der konfessionelle Aspekt.
Julia von Blumenthal (JB)
Prof. Dr., Institut für Sozialwissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin.
Rubrizierung: 2.612.252.222.21 Empfohlene Zitierweise: Julia von Blumenthal, Rezension zu: Susanne Benöhr: Das faschistische Verfassungsrecht Italiens aus der Sicht von Gerhard Leibholz. Baden-Baden: 1999, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/11146-das-faschistische-verfassungsrecht-italiens-aus-der-sicht-von-gerhard-leibholz_13178, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 13178 Rezension drucken
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