/ 26.06.2014
Arnd Uhle (Hrsg.)
Zur Disposition gestellt? Der besondere Schutz von Ehe und Familie zwischen Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit
Berlin: Duncker & Humblot 2014 (Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte 78); 133 S.; 39,90 €; ISBN 978-3-428-14297-2Die veränderte Lebenswirklichkeit von Ehen und Familien in Deutschland wird aus der Perspektive eines Eherechts diskutiert, dessen Entwicklung, so Arnd Uhle, „in der Tendenz immer weniger auf ehestablisierende Regelungen abzielt und statt dessen immer mehr die individuelle Eigenverantwortung der Ehepartner hervorhebt“ (5). Er versammelt in diesem Band Vorträge, die im September 2013 in der Görres‑Gesellschaft gehalten wurden. Nachdem Manfred Spieker zunächst aus sozialwissenschaftlicher Perspektive Ehe und Familie als Ressource der Gesellschaft erörtert, behandelt Christian Seiler den Auftrag des Artikels 6 GG vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des einfachen Rechts. Die Einflüsse des Steuer‑ und Abgabenrechtes werden anschließend von Gregor Kirchhof, das Verhältnis von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Lichte des Verfassungsgebotes der Gleichstellung von Klaus Ferdinand Gärditz behandelt. Bei aller Varianz der Urteile hinsichtlich der jeweils beleuchteten Detailfragen sind sich die Autoren darin einig, dass die Familie längst nicht mehr als Institution eigenen Rechts, als „citizenship of its own“ (Spieker, 21), Anerkennung findet. Wenn Weiblichkeit und Männlichkeit soziale Konstruktionen sind, ist auch die Familie eine soziale Konstruktion, die jederzeit dekonstruiert und neu konstruiert werden kann, ein Artefakt, ein Aushandlungsprozess, jedenfalls keine Institution mehr, der eine idée directrice zugrunde gelegt werden könnte. Alle Autoren verdeutlichen aber auch, dass es gar nicht primär um die argumentative Abwehr einer grundsätzlichen Ablehnung von Ehe und Familie geht, sondern darum, dass die Gesellschaft beiden Institutionen zunehmend gleichgültig begegnet. Gesellschaft und Rechtspraxis sind, zugespitzt formuliert, „weniger ehe‑ und familienfeindlich als ehe‑ und familienblind“ (Seiler, 45). Bemerkenswert ist zudem die Feststellung, dass eine Tendenz zur Ausweitung präventiven Einschreitens bereits im Vorfeld konkreter Gefährdungen des Kindeswohls besteht, die das staatliche Wächteramt „von einer ultima ratio bei Versagen der Erziehungsberechtigten hin zu einer stärkeren Sozialkontrolle mit vielfältigen niedrigschwelligen Eingriffsmöglichkeiten weiterentwickelt“ (50). Alle Aufsätze sind informativ und gut geschrieben. Sie beleuchten das stets problematische Verhältnis von Staat, Recht und Gesellschaft vor dem Hintergrund der Frage nach den Überlebenschancen gesellschaftlicher Institutionen, deren besonderer Schutz das Grundgesetz garantiert. Es steht zu befürchten, dass das Etikett „konservativ“ einer ernsthaften Beschäftigung mit den hier vorgetragenen Argumenten wieder einmal im Wege stehen wird.
Georg Kamphausen (KAM)
Prof. Dr. Historische Soziologie, Kulturwissenschaftliche Fakultät, Universität Bayreuth.
Rubrizierung: 2.32 Empfohlene Zitierweise: Georg Kamphausen, Rezension zu: Arnd Uhle (Hrsg.): Zur Disposition gestellt? Berlin: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/37230-zur-disposition-gestellt_45601, veröffentlicht am 26.06.2014. Buch-Nr.: 45601 Inhaltsverzeichnis Rezension druckenProf. Dr. Historische Soziologie, Kulturwissenschaftliche Fakultät, Universität Bayreuth.
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