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/ 11.08.2016
Beatrice Lederer

Open Data. Informationsöffentlichkeit unter dem Grundgesetz

Berlin: Duncker & Humblot 2015 (Internetrecht und Digitale Gesellschaft 1); 566 S.; 89,90 €; ISBN 978-3-428-14501-0
Rechtswiss. Diss. Passau; Begutachtung: D. Heckmann, P. Bräutigam. – Die Arbeit von Beatrice Lederer setzt Maßstäbe und wurde nicht grundlos mehrfach ausgezeichnet. Sie stellt eine umfassende Pionierarbeit dar und hat gleichzeitig das Zeug, als einführendes Standardwerk zu fungieren – und zwar nicht nur für die Rechtswissenschaft. Denn der interdisziplinäre Zugriff von Lederer berücksichtigt – zum Teil in ganz eigenen Abschnitten – auch demokratietheoretische und soziologische Aspekte des Themas. Vor allem die konsequente Rückbindung an die tradierte Nationalstaatsvorstellung und die sich durch das Internet gleichzeitig ergebende Entgrenzung der Staatlichkeit zeichnet diese Monografie aus. So werden die Eigenarten des bestehenden Rechts‑ und Verwaltungssystems der Bundesrepublik entlang der technischen und kommunikativen Spezifika des weltumspannenden Netzes auf den Prüfstand gestellt. Dies ermöglicht der Autorin immer wieder spannende Reflexionen über grundlegende Eigenschaften des Staates, die ihren Reiz vor allem aufgrund der präzisen und prägnanten Formulierungen in kurzen und mit wenigen juristischen Fachtermini geschriebenen Sätzen entfalten. So stellt Lederer beispielsweise fest, dass Staat und Recht Kontinuität gewährleisten und der Kontinuität bedürfen. „Zeit ist Macht‑ und Kontrollinstrument“ (179). Die Beschleunigung durch das Netz und die daraus resultierende Asynchronität fordere deshalb „den Staat und das Recht als zentrales Steuerungsmittel des Staates heraus“ (180). Die dezentrale Netzwerkstruktur wirke zudem integrierend – und zwar im Sinne einer sachlichen „Aufgabenintegration“ (184). Tradierte Zuständigkeitszuweisungen und Hierarchien müssten deshalb zunehmend auch im politisch‑administrativen System überdacht und entsprechend angepasst werden. Im Ergebnis sieht Lederer die Bundesrepublik auf „dem Weg in Richtung Informationsöffentlichkeit“. Ihre aus diesem Befund vorgenommene Ableitung ist – für eine Juristin allemal – einigermaßen radikal. Denn vor allem mit Blick auf die Daten der öffentlichen Hand fordert sie: „Grundsätzlich sind entsprechend dem Öffentlichkeitsgrundsatz der Verfassung sämtliche Informationen, d. h. sämtliche Daten und Datenprodukte, öffentlich zugänglich zu machen“ (515). Dabei schwebt ihr ein zentraler Ansatz in Form eines „ebenenübergreifenden Portals“ (513) vor. Diese Forderung nach Herstellung einer weitreichenden Transparenz von Verwaltungshandeln leitet Lederer deshalb aus dem „Öffentlichkeitsgebot der Verfassung“ ab, weil dessen Erfüllung eine „dauerhafte Aufgabe der Staatsgewalt“ (521) darstelle.
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Rubrizierung: 2.3332.32 Empfohlene Zitierweise: Henrik Scheller, Rezension zu: Beatrice Lederer: Open Data. Berlin: 2015, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/39994-open-data_46861, veröffentlicht am 11.08.2016. Buch-Nr.: 46861 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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