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/ 22.06.2013
Till Müller-Heidelberg / Ulrich Finckh / Elke Steven / Marei Pelzer / Martin Heiming / Martin Kutscha / Rolf Gössner / Ulrich Engelfried / Pascal Hase (Hrsg.)

Grundrechte-Report 2011. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Frankfurt a. M.: Fischer Taschenbuch Verlag 2011; 250 S.; 9,99 €; ISBN 978-3-596-19171-0
Für die Autoren ist der Schutz der Menschenrechte in der Bundesrepublik nicht ausreichend gewährleistet. Sie halten es für unzureichend, die Wahrung rechtlicher Normen allein dem Bundesverfassungsgericht zu überlassen und liefern mit dem Band einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Diskussion. Sie kritisieren, dass politisch Verantwortliche verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen häufig als Hindernis für effektives Handeln begreifen. Dabei beziehen sie sich auf Äußerungen von Wolfgang Schäuble und Karl Theodor zu Guttenberg. Letzterer hatte auf einer Fachtagung zum Thema Sicherheitspolitik die Sicherung der Handelswege und Rohstoffquellen zu den Aufgaben der Bundeswehr gezählt. Martin Kutscha stellt fest, dass Guttenberg mit dieser Haltung von einem Recht zum Krieg ausgeht, dass mit dem im Grundgesetz verankerten Friedensgebot in Konflikt steht. Auch Wolfgang Kaleck beleuchtet die Rolle der Streitkräfte: Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit afghanischer Zivilisten sei im Zuge des Bombeneinsatzes der Bundeswehr in Kundus missachtet worden. Weiterhin kritisiert er die ungenügende strafrechtliche Aufarbeitung des Vorfalles und die systematische Benachteiligung der Angehörigen afghanischer Opfer. Selbst wenn kein Kriegsverbrechen vorliegen würde, hätte dennoch aufgrund des Straftatbestandes der fahrlässigen Tötung ermittelt werden müssen. Bislang habe es aber keine strafrechtliche Bestandsaufnahme der Zahl und Identität der Getöteten in Afghanistan gegeben. Heiko Habbe diskutiert die Bedingungen der deutschen Abschiebehaft und kritisiert, dass die von der Bundesregierung auf 18 Monate festgelegte Obergrenze im europäischen Vergleich unverhältnismäßig lang sei und europäische Mindeststandards unterlaufe. Die Abschiebehaft erhielte in Deutschland allein durch ihre Dauer einen zusätzlichen Sanktionscharakter, der durch ihre für die Festgehaltenen psychisch belastende Durchführung in Strafanstalten noch verstärkt werde. Damit diene sie nicht mehr allein der Sicherung der Ausreisepflicht.
Marinke Gindullis (MG)
Politikwissenschaftlerin.
Rubrizierung: 2.32.322.35 Empfohlene Zitierweise: Marinke Gindullis, Rezension zu: Till Müller-Heidelberg / Ulrich Finckh / Elke Steven / Marei Pelzer / Martin Heiming / Martin Kutscha / Rolf Gössner / Ulrich Engelfried / Pascal Hase (Hrsg.): Grundrechte-Report 2011. Frankfurt a. M.: 2011, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/34142-grundrechte-report-2011_40949, veröffentlicht am 13.10.2011. Buch-Nr.: 40949 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
CC-BY-NC-SA