/ 20.06.2013
Daniel O. Burchardt
Grenzen verfassungsgerichtlicher Erkenntnis. Zur Prozeduralität der Verfassungsnormativität
Berlin: Duncker & Humblot 2004 (Schriften zum Öffentlichen Recht 975); 341 S.; 78,80 €; ISBN 3-428-11549-XRechtswiss. Diss. FU Berlin; Gutachter: A. Randelzhofer. - Es handelt sich um eine verfassungstheoretische Analyse des Kompetenzverhältnisses von Bundesverfassungsgericht und parlamentarischem Gesetzgeber. Burchardt geht es nicht um eine Fundamentalkritik an der im deutschen Regierungssystem besonders machtvoll ausgestalteten Verfassungsgerichtsbarkeit, sondern um die Bestimmung der angesichts zunehmender „Pluralisierung” von Gesellschaft und (rechts)wissenschaftlichen Vorverständnissen noch verbliebenen, möglichen Kriterien einer Grenzziehung. Politikwissenschaftlich ist zweierlei von Interesse: Zum einen gelingt Burchardt eine überzeugende, falsifizierende Darstellung der bis heute in der Judikatur und juristischen Staatslehre vertretenen Konzepte verfassungsgerichtlicher Machtbeschränkung: Weder die Unterscheidung von „Recht und Politik”, noch „Gewaltenteilung”, „Political-question-Doktrin” und „Judicial-self-restraint” erweisen sich als haltbare Ansätze. Diese führen bloß zur juristisch verbrämten, politisch motivierten richterlichen Kompetenzüberschreitung. Denn das Politische ist nicht hintergehbar und eine „von nichtjuristischen Binnenstrukturen befreite Dogmatik und Methodik [...] bloße Illusion” (315). Von hier aus entwickelt Burchardt dann in einem zweiten Schritt eine demokratietheoretisch begründete, prozedural ausgerichtete Grenzziehung, die das Parlament stärken soll: „Sind Entscheidungen, die wägende Kompromisse zwischen konfligierenden Prinzipien einfordern, nicht durch methodische Strukturen verobjektivierbar, gehören sie dem Demokratieprinzip zufolge endgültig in den Verantwortungskreis des vom Volk unmittelbar legitimierten Gesetzgebers. Dieser stellt die einzige Institution dar, der ein strukturelles Recht zum Fehlentscheid zusteht” (316). Hieraus folgt, dass sich das Gericht strikt auf „negatorische Kompetenzen” zu beschränken hat, also auf „rein kassatorische Entscheidungsarbeit” (316), die jegliche „positive Kompetenz dergestalt, bestimmte Entscheidungen, Entscheidungsrahmen oder sonstige direktivistischen Vorgaben zu formulieren” ausschließt (297).
Robert Chr. van Ooyen (RVO)
Dr., ORR, Hochschullehrer für Staats- und Gesellschaftswissenschaften, Fachhochschule des Bundes Lübeck; Lehrbeauftragter am OSI der FU Berlin sowie am Masterstudiengang "Politik und Verfassung" der TU Dresden.
Rubrizierung: 2.323 | 2.32
Empfohlene Zitierweise: Robert Chr. van Ooyen, Rezension zu: Daniel O. Burchardt: Grenzen verfassungsgerichtlicher Erkenntnis. Berlin: 2004, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/23345-grenzen-verfassungsgerichtlicher-erkenntnis_26775, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 26775
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Dr., ORR, Hochschullehrer für Staats- und Gesellschaftswissenschaften, Fachhochschule des Bundes Lübeck; Lehrbeauftragter am OSI der FU Berlin sowie am Masterstudiengang "Politik und Verfassung" der TU Dresden.
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