/ 22.06.2013
Anett Albrecht
Die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg. Eine verfassungsrechtliche Bestandsaufnahme
Berlin: Duncker & Humblot 2012 (Schriften zum Öffentlichen Recht 1221); 385 S.; 92,- €; ISBN 978-3-428-13776-3Rechtswiss. Diss. FU Berlin; Begutachtung: M. Heintzen, P. Kunig. – Die Frage nach der Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg werde sträflich vernachlässigt, beschreibt die Autorin den Ausgangspunkt ihrer Arbeit. Schuld daran seien die Eigenarten der immer wieder hochkochenden Länderneugliederungsdebatte, die einzig auf eine Fusion von einzelnen Ländern abstelle. Doch „diese Dienstboteneigenschaft“ habe die „geübte Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg nicht verdient“ (16). Vielmehr sei sie einmalig und erfülle die Funktion einer Vorreiterrolle in der Bundesrepublik, da sie möglicherweise ein Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg darstelle. Zu Recht verweist Anett Albrecht darauf, dass es an empirischen Belegen dafür fehlt, dass die schwache Finanzkraft kleinerer Länder durch Zusammenschluss mit anderen Ländern in ähnlicher Situation kompensiert werden könne. Vor diesem Hintergrund und ausgehend von einer historischen und rechtlichen Entwicklungsanalyse beleuchtet die Autorin in sehr umfassender und systematischer Weise die einzelnen Bereiche, in denen Berlin und Brandenburg seit dem ersten (gescheiterten) Fusionierungsversuch 1996 kooperieren. Dabei unterscheidet sie zwischen Formen der Zusammenarbeit der Legislativen, Exekutiven und Judikativen. Einen eigenen Abschnitt widmet Albrecht – aus nahe liegenden Gründen – der „Zusammenarbeit beider Länder im Justizbereich am Beispiel der gemeinsamen Fachobergerichte Berlin‑Brandenburg“ (277). Albrecht kommt zu dem Ergebnis, dass sich die beiden Länder in ihrer Zusammenarbeit „auf einem guten Weg befinden“ – auch wenn in der tagtäglichen Verwaltungspraxis noch Verbesserungsbedarf bestehe. Begründet wird dieser mit gewachsenen Interessengegensätzen, die, als „Ausdruck der Selbständigkeit beider Länder“, verfassungsrechtlich erwünscht seien. Das Recht verleihe den Verantwortlichen jedoch „alle notwendigen Befugnisse“ (336) zu einer weiteren Intensivierung der Zusammenarbeit. Insgesamt liefert Albrecht eine eindrucksvolle Übersicht – gerade auch mit ihrer synoptischen Zusammenstellung im Anhang – über die konkrete Zusammenarbeit zweier Länder im kooperativen Föderalismus der Bundesrepublik. Damit leistet sie einen wertvollen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion über eine vermeintlich notwendige Entflechtung von Kompetenzen im intraföderalen Binnenverhältnis, die immer wieder von Ökonomen gefordert wird.
Henrik Scheller (HS)
Dr. phil., Dipl.-Politologe, wiss. Mitarbeiter, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl Politik und Regieren in Deutschland und Europa, Universität Potsdam.
Rubrizierung: 2.325
Empfohlene Zitierweise: Henrik Scheller, Rezension zu: Anett Albrecht: Die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg. Berlin: 2012, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/35547-die-zusammenarbeit-der-laender-berlin-und-brandenburg_42885, veröffentlicht am 21.02.2013.
Buch-Nr.: 42885
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Dr. phil., Dipl.-Politologe, wiss. Mitarbeiter, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl Politik und Regieren in Deutschland und Europa, Universität Potsdam.
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