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/ 18.06.2013
Kerstin Freudiger

Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen

Tübingen: Mohr Siebeck 2002 (Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 33); XII, 444 S.; brosch., 69,- €; ISBN 3-16-147687-5
Politikwiss. Diss. Hannover; Gutachter: J. Perels. - Das Buch stellt den Versuch einer Bilanz der westdeutschen Nachkriegsgeschichte und ihrer Vergangenheitsbewältigung am Beispiel der Verfahren gegen NS-Verbrechen dar. Die Verfahren werden unter vier Kategorien eingeordnet: die Vernichtung der europäischen Juden, "Euthanasie", Vernichtungskrieg und Justizverbrechen. Diese Kategorien werden wiederum in eine juristische Matrix der Schwere der Verbrechen eingeordnet: Mord, Beihilfe zum Mord, Totschlag sowie fehlendes Unrechtsbewusstsein. "Die exemplarische Analyse der Urteilspraxis westdeutscher Gerichte in NS-Verfahren anhand von vier strafrechtlichen Kategorien bestätigt insgesamt die Hypothese, dass Taten aus den verschiedenen Verbrechenskomplexen trotz vergleichbaren Sachverhalts unterschiedlich stark sanktioniert und die Beteiligten ungleich behandelt wurden." (407) Einzig im Bereich der Verfahren wegen der Vernichtung der europäischen Juden kann durchgehend eine rechtsstaatlich einigermaßen befriedigende Ahndung diagnostiziert werden. In den anderen drei Bereichen kann Freudiger phasenweise und regional eine Fülle von Beispiele nachweisen, in denen die juristische Aufarbeitung eher dem Ziel der Entschuldigung der Verbrechen und nicht deren Verurteilung zu dienen schien. Mit diesen gründlich recherchierten und in einen umfassenden Kontext gestellten Beispielen beschreibt die Autorin eine Nachkriegsjustiz, "die sich einer rechtsstaatlich angemessenen Ahndung zumindest teilweise verweigert" habe und daher "[w]esentlich verantwortlich für die Tendenz der partiellen oder vollständigen Exkulpation von NS-Verbrechen" (419) gewesen sei. Inhaltsübersicht: Rahmenbedingungen für die Verfolgung von NS-Verbrechen durch deutsche Behörden; Verurteilungen wegen Mordes in Täterschaft; Strafmilderung durch "Beihilfe" zum Mord; Strafmilderung oder Straflosigkeit durch "Totschlag" statt Mord; Schuldausschluss wegen "fehlenden Unrechtsbewusstseins".
Markus Lang (ML)
Dr., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 2.35 Empfohlene Zitierweise: Markus Lang, Rezension zu: Kerstin Freudiger: Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen Tübingen: 2002, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/17246-die-juristische-aufarbeitung-von-ns-verbrechen_19842, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 19842 Rezension drucken
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