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/ 04.08.2016
Marius Thye

Der Stabilitätsrat. Aufgaben, Organisation und Verfahren eines gemeinsamen fiskalpolitischen Gremiums von Bund und Ländern

Tübingen: Mohr Siebeck 2014 (Neue Staatswissenschaften 15); XXI, 307 S.; brosch., 69,- €; ISBN 978-3-16-153287-0
Rechtswiss. Diss. BLS Hamburg; Begutachtung: H. Plünder, Ch. Bumke. – Im Zuge der Föderalismusreform II hat der Bundestag 2009 die Einrichtung des Stabilitätsrats als Institution zur Überwachung der Haushaltsführung von Bund und Ländern beschlossen. Rechtsgrundlagen, Organisation und Arbeitsweise systematisiert Marius Thye und fragt, ob der Stabilitätsrat tatsächlich zu einer Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte beiträgt. Dabei beginnt er mit einführenden Überlegungen zu der Begründung fiskalpolitischer Gremien, der rechtlichen Aufgabenstellung des Stabilitätsrates, beispielsweise die Vermeidung von Haushaltsnotlagen der Länder, der Überwachung des gesamtstaatlichen Defizits oder der Beratung in ökonomischen Fragen. Außerdem werden die Einordnung in das föderale System der Bundesrepublik sowie in das der Gewaltenteilung thematisiert. Die sich hieraus ergebenden Voraussetzungen und Schwierigkeiten für „das erste in der Verfassung verankerte gemeinsame Gremium von Bund und Ländern“ (283) werden im zweiten Teil anhand seines Organisationsaufbaus sowie seiner Verfahrensregeln konkretisiert und im letzten Teil als Maßstab zur Bewertung der Frage herangezogen, wie der Stabilitätsrat seinen zentralen Aufgaben nachkommt. Thye gelangt zu dem Schluss, dass das Gremium seine grundlegende Funktion, die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte zu sichern, nicht erfüllt: Die notwendige Unabhängigkeit sei durch die Besetzung des Rats mit Bundesfinanz‑ und Bundeswirtschaftsminister sowie den Finanzministern der Länder nicht gegeben („[hier] überwachen sich letztlich die Überwachten selbst“, 284), Indikatoren zur Überprüfung einzelner Haushalte seien schwer nachvollziehbar und schlecht vergleichbar und das Ausmaß öffentlicher Verschuldung werde „nur unzureichend erfasst“ (284). Auch stünden dem Gremium keine Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung, um zurückgehaltene Finanzberichte der Länder oder die Nichteinhaltung gemeinsam beschlossener Sanierungsprogramme zu sanktionieren. Der Autor fordert daher „konsequente Reformanstrengungen“ (285). Die Arbeit bildet eine wertvolle Grundlage auch für politökonomische Fragen etwa zum politischen System der Bundesrepublik oder bezüglich ihrer fiskalpolitischen Institutionen.
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Rubrizierung: 2.32 Empfohlene Zitierweise: Sven-Jacob Sieg, Rezension zu: Marius Thye: Der Stabilitätsrat. Tübingen: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/39973-der-stabilitaetsrat_48208, veröffentlicht am 04.08.2016. Buch-Nr.: 48208 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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