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/ 27.02.2014
Peter Häberle

Der kooperative Verfassungsstaat – aus Kultur und als Kultur. Vorstudien zu einer universalen Verfassungslehre

Berlin: Duncker & Humblot 2013 (Schriften zum Öffentlichen Recht 1243); 816 S.; 129,90 €; ISBN 978-3-428-14032-9
Als Politikwissenschaftler steht man etwas ratlos vor einem rund 780 Seiten starken Opus, das den Untertitel „Vorstudien zu einer universalen Verfassungslehre“ trägt und von einem der renommiertesten Staatsrechtslehrer der Bundesrepublik stammt. Dem Vorwort entnimmt man, dass den Kern des Bandes ursprünglich ein Auftragswerk für eine italienische Enzyklopädie bildet, das von seinem Umfang um das Vierfache ausgebaut wurde. Häberle geht es mit seinem kulturwissenschaftlich‑rechtsvergleichenden Ansatz darum, aus dem „Ensemble von nationalen Teilverfassungen“ (8) so etwas wie einen global verbindlichen Kanon an Rechtsprinzipien zu destillieren. Sein Verfassungsvergleich soll dabei nicht nur den kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern zugleich die Verfassungsvielfalt abbilden, die zur wechselseitig befruchtenden Herausbildung eines globalen Rechtssystems beitragen könnte. Auch wenn dieser an den Schnittstellen zwischen Recht und Kultur operierende Ansatz an sich verdienstvoll ist, so ist es die extrem breite Anlage der Untersuchung, die dem Anliegen eher schadet. Zwar erlauben die unzähligen Hinweise auf Verfassungsbesonderheiten von Staaten verschiedenster Kontinente, bei deren Entwicklung der Autor nicht selten beratend mitgewirkt hat, eine Horizonterweiterung über den eigenen Tellerrand. Es ist aber eben nicht selten dieser sich in bloßen Hinweisen erschöpfende Stil, der ein tiefergehendes Nachvollziehen der Argumentation erschwert. Natürlich geht es Häberle um die Entwicklung der großen Linien seiner Verfassungslehre. Allerdings wird zum Beispiel die mehrfache Wiederholung des allgemeinen Verweises auf den „Arabischen Frühling“ (77) erst ganz am Ende in einem eigenen Abschnitt aufgelöst. Grundsätzlich scheint eine Verfassungsauslegung über die „Textstufenentwicklung in Raum und Zeit“ (117) aus politikwissenschaftlicher Sicht nachvollziehbar. Dem liegt ein zweifaches Verständnis zugrunde: „Verfassung als Kulturzustand“ (20) sowie als Ausdruck einer kulturell‑evolutionären Entwicklung. So verstanden, gilt es sowohl das kulturelle Entstehungsumfeld von Verfassungen als auch den kulturellen Bestand (Sprache, Minderheitenrechte, Menschenwürde, Symbole etc.) zu berücksichtigen, der durch eine Verfassung normiert wird. Bei der Fülle an kulturell begründeten Aspekten, die Häberle beleuchtet, hätte man sich eine etwas ausführlichere Auseinandersetzung mit dem „kooperativen Verfassungsstaat“ als zentralem Gegenstand seiner Untersuchung gewünscht. Denn gerade für die deutsche Verfassungsdiskussion, in der Kooperation oft mit dem negativ konnotierten Begriff der Politikverflechtung gleichgesetzt wird, wäre eine kulturtheoretische Begründung wertvoll gewesen.
Henrik Scheller (HS)
Dr. phil., Dipl.-Politologe, wiss. Mitarbeiter, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl Politik und Regieren in Deutschland und Europa, Universität Potsdam.
Rubrizierung: 5.41 Empfohlene Zitierweise: Henrik Scheller, Rezension zu: Peter Häberle: Der kooperative Verfassungsstaat – aus Kultur und als Kultur. Berlin: 2013, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/36787-der-kooperative-verfassungsstaat--aus-kultur-und-als-kultur_44498, veröffentlicht am 27.02.2014. Buch-Nr.: 44498 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
CC-BY-NC-SA