/ 03.06.2013
Ulrich Becker
Das 'Menschenbild des Grundgesetzes' in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Berlin: Duncker & Humblot 1996 (Schriften zum Öffentlichen Recht 708); 138 S.; 58,- DM; ISBN 3-428-08853-0Rechtswiss. Diss. Freiburg i. Br. Erstgutachter: T. Würtenberger. - Das Menschenbild gehört wie auch z. B. die Gemeinwohlformel zum festen Repertoire der Begründungstechniken der Gerichte, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts. Da diese Begriffe in der Regel nicht als solche in den Rechtstexten aufzufinden sind (jedenfalls interpretationsbedürftig bleiben), gibt es Grund, über ihren Stellenwert in der Rechtsprechung nachzudenken. Dies gilt um so mehr, wenn – wie Becker zu Recht hervorhebt – ein bestimmtes Verständnis vom Menschen zur Grundlage rechtlicher Entscheidungen gemacht wird. Becker versucht, die "verstreuten Hinweise" auf "bestimmte Facette[n]" (33) des Menschenbildes in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu einem Gesamtbild zu rekonstruieren und seine Funktion als Mittel der Verfassungsinterpretation herauszustellen. Dabei beschränkt er sich jedoch auf den juristischen Kontext und ignoriert die politische Philosophie nahezu vollständig. Eine Rückbindung an diese wie bei der "Objektformel" (37 ff.), die Becker auf Kants Imperativ zurückführt, den Menschen nicht als bloßes Objekt, sondern "als Zweck an sich selbst" zu begreifen, sind selten. Wenn Becker darüber hinaus einfach den "Traditionsstrang Kant – Dürig – Bundesverfassungsgericht" (40) konstatiert, sind sie zudem inhaltlich wie sprachlich verkürzt.
Oliver Lembcke (OL)
Dr., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 2.32 | 2.323
Empfohlene Zitierweise: Oliver Lembcke, Rezension zu: Ulrich Becker: Das 'Menschenbild des Grundgesetzes' in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Berlin: 1996, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/2601-das-menschenbild-des-grundgesetzes-in-der-rechtsprechung-des-bundesverfassungsgerichts_3407, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 3407
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Dr., Politikwissenschaftler.
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