/ 19.06.2013
Stephan Büsching
Rechtsstaat und Terrorismus. Untersuchung der sicherheitspolitischen Reaktionen der USA, Deutschlands und Großbritanniens auf den internationalen Terrorismus
Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2010 (Europäische Hochschulschriften: Reihe XXXI, Politikwissenschaft 582); 194 S.; 34,80 €; ISBN 978-3-631-59657-9Diss. Hannover; Gutachter: J. Perels. – Büsching vergleicht die sicherheitspolitischen Reaktionen der USA, Deutschlands und Großbritanniens auf den islamistischen Terrorismus und deren Auswirkungen auf den Rechtsstaat. In allen drei Staaten sei sowohl auf legislativer als auch auf administrativer Ebene auf die Anschläge vom 11. September reagiert worden. Zwar seien in allen drei Ländern neue Sicherheitsgesetze schnell von den Parlamenten verabschiedet worden, doch bestünden erhebliche Unterschiede in der Reichweite der jeweiligen Gesetzespakete. Während im US-PATRIOT Act und im britischen ATCSA (Anti-Terrorism Crime and Security Act) die Möglichkeit der langfristigen Inhaftierung terrorverdächtiger Ausländer ohne Gerichtsverfahren vorgesehen sei, gebe es in den bundesdeutschen Sicherheitspaketen I und II nichts Vergleichbares. Unterschiede zwischen den USA und Deutschland zeigten sich auch hinsichtlich der erweiterten Polizei- bzw. Geheimdienstkompetenzen: In Deutschland unterliegen die erweiterten Befugnisse, etwa die Ermittlung von Telekommunikationsverbindungsdaten, wenn sie über eine allgemeine Datenerfassung hinausgehen, einer ministeriellen Genehmigungspflicht und einer parlamentarischen Kontrolle, was in den USA nicht der Fall sei. Große Divergenzen bestünden in der praktischen Reaktion auf die Anschläge vom 11. September. In den USA seien über 5.000 Menschen verhaftet worden, um zu prüfen, ob sie Verbindungen zu terroristischen Organisationen unterhielten. Dieses Verfahren habe „in jedem Punkt einer rechtsstaatlichen Vorgehensweise“ widersprochen, zudem zähle es zu den „größten Fehlschläge[n]“ (165) in der amerikanischen Sicherheitspolitik, weil so kein einziger Terrorist ausfindig gemacht werden konnte. Die britische Regierung habe im Vergleich zur amerikanischen mit mehr Augenmaß reagiert, wenngleich bei den wenigen Verhaftungen, die auf der Basis des ATCSA erfolgten, gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen worden sei. In Deutschland habe es keine einzige Verhaftung aufgrund der Anschläge gegeben, ein Verdacht sei lediglich ein „Ermittlungsgrund“, nicht aber wie in den USA oder Großbritannien ein „Verhaftungsgrund“ (168) gewesen.
Sabine Steppat (STE)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 4.2 | 4.21 | 4.22 | 2.61 | 2.64 | 4.41 | 2.263 | 2.343
Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Stephan Büsching: Rechtsstaat und Terrorismus. Frankfurt a. M. u. a.: 2010, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/21630-rechtsstaat-und-terrorismus_38998, veröffentlicht am 19.11.2010.
Buch-Nr.: 38998
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