/ 20.06.2013
Stefan Talmon
Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten. Grundlagen und Rechtsfolgen einer international koordinierten Sanktion, dargestellt am Beispiel der Türkischen Republik Nord-Zypern
Tübingen: Mohr Siebeck 2006 (Jus Publicum 154); XXXIX, 1.052 S.; Ln., 149,- €; ISBN 978-3-16-147981-6Rechtswiss. Habilitationsschrift Tübingen; Gutachter: W. Graf Vitzthum, H. v. Mangoldt. – Talmon analysiert die Rechtsgrundlagen und -folgen der kollektiven Nichtanerkennung illegaler Staaten durch die organisierte Staatengemeinschaft und bewertet dieses Instrument hinsichtlich seiner Eignung für eine Global Governance. Als Fallstudie dient ihm die 1983 gegründete Türkische Republik Nord-Zypern. Untersucht werden die US-amerikanische, britische und deutsche Haltung sowie die Praxis verschiedener internationaler Organisationen, insbesondere der Europäischen Union – zumal die Republik Zypern seit 2004 EU-Mitglied ist. Großbritannien kommt als ehemaliger Kolonialmacht, größter Handelspartner beider Staaten sowie durch die eigenen souveränen Militärbasen auf der Insel dabei eine besondere Rolle zu. Nach einem einleitenden Rückblick auf die Geschichte des Konflikts stellt Talmon fest, dass der Grund für die Nichtanerkennung Nord-Zyperns nicht in der Sezession an sich liegt, sondern darin, dass „die türkischen Zyprer ihren Staat in einem von der Türkei seit 1974 völkerrechtswidrig besetzen Gebiet der Republik Zypern gegründet haben“ (78). Als vergleichende Präzedenzfälle zieht der Autor Mandschuko, Rhodesien und die südafrikanischen Homeland-Staaten heran. Er betont, dass die politisch, ethisch oder moralisch begründete Nichtanerkennung immer eine Reaktion auf eine Völkerrechtsverletzung darstelle und nicht etwa auf eine fehlende Staatsqualität. Zwar werde so nicht die Entstehung eines Staates verhindert, dieser aber daran gehindert, die „Früchte der Staatswerdung“ (302) zu ernten. Was dies konkret bedeutet, zeigt Talmon an verschiedenen Beispielen, etwa der Stellung des Staates vor nationalen und internationalen Gerichten. Auch kann dieser z. B. keine diplomatischen Beziehungen aufnehmen und nur einen unzureichenden Rahmen für die wirtschaftliche Entwicklung bieten. Insgesamt sei die kollektive Nichtanerkennung eine schwache Minimalsanktion der Staatengemeinschaft, mit der ein Konflikt konserviert werde. Zur konstruktiven Lösung des Problems komme es auf diesem Wege nicht.
Natalie Wohlleben (NW)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 4.1 | 4.41 | 2.63
Empfohlene Zitierweise: Natalie Wohlleben, Rezension zu: Stefan Talmon: Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten. Tübingen: 2006, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/24447-kollektive-nichtanerkennung-illegaler-staaten_28224, veröffentlicht am 16.08.2007.
Buch-Nr.: 28224
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