/ 04.06.2013
Uwe Wesel
Geschichte des Rechts. Von den Frühformen bis zum Vertrag von Maastricht
München: C. H. Beck 1997; 581 S.; Ln., 68,- DM; ISBN 3-406-34576-XBei dieser Einführung handelt es nicht um eine der zahlreichen Rechtsgeschichten, die ausführlich die Bedeutung des Römischen Rechts für unser heutiges Recht würdigen. Eine Geschichte des Rechts hat nach Wesel bei den Ursprüngen menschlicher Gemeinschaftsformen anzusetzen. Erst im Vergleich zu dem Rechtsverständnis etwa der Eskimos wird deutlich, so die These des Autors, auf welchen Grundstrukturen das Recht aufgebaut ist, was es voraussetzt und wie es funktioniert. Das Buch dürfte für viele, die sich für die Frage "Was ist Recht?" interessieren, mit Gewinn zu lesen sein.
Aus dem Inhalt: I. Frühgeschichte des Rechts: 1. Sammler und Jäger; 2. Segmentäre Gesellschaften; 3. Was ist Recht?; 4. Protostaaten; 5. Vom Status zum Vertrag. II. Rechtsgeschichte der Antike: 6. Mesopotamien; 7. Ägypten; 8. Hebräisches Recht; 9. Griechenland; 10. Römisches Recht; 11. Juristische Papyrologie; 12. Byzantinisches Recht. III. Germanen und Mittelalter; Vierter Teil. Rechtsgeschichte der Neuzeit.
Oliver Lembcke (OL)
Dr., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 1.1 | 2.31
Empfohlene Zitierweise: Oliver Lembcke, Rezension zu: Uwe Wesel: Geschichte des Rechts. München: 1997, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/5943-geschichte-des-rechts_7776, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 7776
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Dr., Politikwissenschaftler.
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