/ 22.06.2013
Constantin Köster
Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit privater (multinationaler) Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen
Berlin: Duncker & Humblot 2010 (Schriften zum Völkerrecht 191); 299 S.; 78,- €; ISBN 978-3-428-13240-9Rechtswiss. Diss., Dresden; Gutachter: U. Fastenrath, S. von Schorlemer. – In Bezug auf die Wahrung der Menschenrechte geraten private Akteure immer stärker in den Fokus von Politik und Völkerrechtslehre. Dies gilt insbesondere für transnationale Unternehmen, die häufig durch ihre Größe und wirtschaftspolitische Bedeutung eine Machtposition mit Auswirkungen auf die Menschenrechte innehaben. Besonders stark ist ihr Einfluss in Entwicklungsländern und in Staaten mit mangelhafter Rechtsstaatlichkeit. Der Autor untersucht, ob mit dem vorhandenen völkerrechtlichen Instrumentarium eine menschenrechtliche Verpflichtung privater Unternehmen begründet werden kann. Köster nimmt an, dass durch eine solche Bindung und ihre gerichtliche Durchsetzung in Staaten mit einem funktionierenden Rechtssystem zivilrechtliche Ansprüche geschützt werden könnten. Er stellt fest, dass Unternehmen, die als juristische Personen des innerstaatlichen Rechts entstanden sind, durch an private Akteure adressierte und nicht auf natürliche Personen beschränkte Völkerrechtsnormen verpflichtet sind. Somit könne das Völkerrecht auf die innerstaatliche Rechtspersönlichkeit eines Unternehmens zurückgreifen und müsse insoweit dessen grundsätzliche Rechtsfähigkeit nicht selber regeln. Darüber hinaus sind die Vertragsstaaten zur Einhaltung der wichtigsten völkerrechtlichen Verträge wie den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichtet. Der Wortlaut der menschenrechtlichen Verträge lässt die unmittelbare Bindung Privater offen. Eine Ausnahme bildet die Sklaverei. Köster nimmt an, dass diese auch auf das Verbot der Zwangsarbeit ausgedehnt werden kann. Insgesamt gesehen bewertet er eine Bindung privater Unternehmen an die völkerrechtlichen Menschenrechtsverträge aber als schwierig. Im Völkerstrafrecht sieht der Autor den Schutz grundlegender Menschenrechtsnormen wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum als gewährleistet an. Darüber hinaus ergäbe sich aus den Tatbeständen Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch eine umfassende Bindung privater Akteure.
Marinke Gindullis (MG)
Politikwissenschaftlerin.
Rubrizierung: 4.42 | 4.43 | 4.1 | 4.3
Empfohlene Zitierweise: Marinke Gindullis, Rezension zu: Constantin Köster: Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit privater (multinationaler) Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen Berlin: 2010, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/32904-die-voelkerrechtliche-verantwortlichkeit-privater-multinationaler-unternehmen-fuer-menschenrechtsverletzungen_39300, veröffentlicht am 19.11.2010.
Buch-Nr.: 39300
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Politikwissenschaftlerin.
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