/ 22.06.2013
Chris Seeger
Die unilaterale humanitäre Intervention im System des Völkerrechts
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2009 (Düsseldorfer Schriften zu Internationaler Politik und Völkerrecht 8); 438 S.; brosch., 69,- €; ISBN 978-3-8329-5081-1Rechtswiss. Diss. Halle-Wittenberg. – Mit dem Fall der Mauer habe sich die Weltpolitik fundamental gewandelt – alte Konfliktlinien seien verschwunden, neue hätten sich ergeben und auch die Struktur von Konflikten habe sich gewandelt. Dies müsse sich ebenfalls in einem Wandel des Völkerrechts niederschlagen, sonst werde „es zwar kein Ende der Geschichte, aber ein Ende des Rechts“ (17) geben, so Seeger. Eine fundamentale Herausforderung für die Weltpolitik stellt der Schutz der Menschenrechte dar. Ist dazu auch die unilaterale humanitäre Intervention unbestimmten Umfangs zugunsten fremder Staatsangehöriger in einem nicht kollabierten Staatswesen zulässig? Innerhalb der UN-Charta lasse sich eine solche nicht rechtfertigen, stellt der Autor fest. Jedoch ließen sich das Völkervertrags- und das Völkergewohnheitsrecht inzwischen als gleichwertig betrachtet. Deshalb könne auch das Gewaltverbot gewohnheitsrechtliche Durchbrechungen erfahren. Diese Ausnahmen weist Seeger in seiner breiten Analyse der Interventionspraxis und ihrer Bewertung nach. Insbesondere in der Staatenpraxis nach 1990 schließt er auf eine höhere Akzeptanz der humanitären Intervention und geht sogar von einer „unterschwellig weit verbreiteten opinio iuris für die Rechtmäßigkeit der unilateralen humanitären Intervention“ (326) aus. Der Jurist argumentiert, das Interventionsverbot sei im Falle schwerer Menschenrechtsverletzungen daher nicht immer gültig. Zudem sei ein Völkerrecht, das keinen effektiven Schutz vor schweren Menschenrechtsverletzungen biete, wertlos, wenn nicht sogar kontraproduktiv. Abschließend untersucht Seeger, unter welchen Umständen eine unilaterale humanitäre Intervention zulässig sein kann. Diese könne, lautet sein Ergebnis, nur ultima ratio sein und sei nur dann gerechtfertigt, wenn der UN-Sicherheitsrat seiner Hauptverantwortung für internationale Sicherheit und Frieden nicht nachkomme.
Johannes Jüde (JÜ)
Student, Geschwister-Scholl-Institut, LMU München, Hochschule für Philosophie München.
Rubrizierung: 4.1 | 4.41 | 4.3 | 4.42
Empfohlene Zitierweise: Johannes Jüde, Rezension zu: Chris Seeger: Die unilaterale humanitäre Intervention im System des Völkerrechts Baden-Baden: 2009, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/31906-die-unilaterale-humanitaere-intervention-im-system-des-voelkerrechts_38046, veröffentlicht am 28.04.2010.
Buch-Nr.: 38046
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Student, Geschwister-Scholl-Institut, LMU München, Hochschule für Philosophie München.
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