/ 05.06.2013
Eva Douma
Deutsche Anwälte zwischen Demokratie und Diktatur 1930-1955
Frankfurt a. M.: Fischer Taschenbuch Verlag 1998 (Die Zeit des Nationalsozialismus); 233 S.; 28,90 DM; ISBN 3-596-13889Diss. Bielefeld. - Die Geschichte eines Berufszweiges unter sich wandelnden politischen Rahmenbedingungen: Durch die Darstellung der Anwaltschaft im Kaiserreich und in der Weimarer Republik zeigt sich recht deutlich die Anpassungsfähigkeit vieler Anwälte (Douma hat die Anwälte in Düsseldorf und Hamm/Westf. als Untersuchungsgruppe ausgewählt) bezüglich der Situation im Dritten Reich, d. h. viele wählten den Weg des geringsten Berufsrisikos. Wer sich auf Zivilprozesse beschränkte, nur "arische" Mandanten vertrat, mußte um sein Auskommen nicht fürchten. Daß aber auch Verteidiger in sogenannten politischen Prozessen mit weniger Repressalien zu kämpfen hatten, als man nach 1945 vielfach behauptete, war allerdings den Zeitgenossen bekannt. Der "individuelle Rückzug der Anwälte führte dazu, daß gerade diejenigen Menschen, die im 'Dritten Reich' besonders diskriminiert wurden und im besonderen Maße eine professionelle Unterstützung bei der Wahrung ihrer Interessen benötigt hätten, sie nur selten von anwaltlicher Seite erfuhren" (164). Das berufliche Selbstverständnis (Stichworte: Rechtsanwaltsordnung, berufsständische Ehrengerichte) konnte hier keineswegs korrigierend wirken, vielmehr herrschten in zunehmendem Maße ökonomische Ziele vor. Für die Zeit nach 1945 bedeutete dies u. a., daß Zulassungsbeschränkungen, die im Dritten Reich erlassen worden waren, zäh verteidigt wurden, um die "wirtschaftliche Existenz" zu sichern. Oder anders: "Obwohl die Befürworter von Zulassungsbeschränkungen immer betont hatten, daß die Abschließung der Berufsgruppe zu einer Verbesserung des Anwaltsstandes führe, wurden schließlich sogenannte 'Landeskinder' bevorzugt, was in der Nachkriegszeit einer Privilegierung nationalsozialistisch belasteter Anwälte gleichkam." (165)
Inhaltsübersicht: I. Selbstverständnis und Selbstorganisation der Anwaltschaft; II. Qualifikation und Sozialstruktur der Anwaltschaft; III. Der Berufszugang und die Ausgrenzung unerwünschter Juristengruppen aus der Anwaltschaft; IV. Arbeits- und Büroorganisation; V. Anwaltstätigkeit unter außerordentlichen Bedingungen.
Axel Gablik (AG)
Dr., Historiker.
Rubrizierung: 2.31
Empfohlene Zitierweise: Axel Gablik, Rezension zu: Eva Douma: Deutsche Anwälte zwischen Demokratie und Diktatur 1930-1955 Frankfurt a. M.: 1998, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/8062-deutsche-anwaelte-zwischen-demokratie-und-diktatur-1930-1955_10660, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 10660
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Dr., Historiker.
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