/ 27.02.2014
Manfred Nowak / Tina Hofstätter / Jane Hofbauer (Hrsg.)
The Role of the EU in UN Human Rights Reform
Wien/Graz: Neuer Wissenschaftlicher Verlag 2013 (Studienreihe des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte 29); 216 S.; 28,80 €; ISBN 978-3-7083-0901-9Der Band dokumentiert Beiträge und Ergebnisse der von der EU finanzierten 13th Association of Human Rights (AHRI) Conference, die unter dem Titel „Empower Human Rights!“ vom 10. bis 12. September 2012 in Wien stattgefunden hat. Begleitet von einem langen Katalog mit politischen Gestaltungsvorschlägen an die EU und UN wird in den Beiträgen die Problematik der Weiterentwicklung des globalen Schutzes der Menschenrechte entfaltet. In diesem Zusammenhang wird die EU in einer Art Vorreiterrolle gesehen, die auf ihrer weitreichenden Expertise in der Herstellung und Durchsetzung supranational geltender Menschen‑ und Bürgerrechte gründet. Richard Kühnel formuliert mit Blick auf das Konferenzziel in denkbar deutlicher Sprache, wo genau bei den UN das Problem liegt: „The overaching priority should be the enhancement of efectiveness, efficiency and visibility on the UN human rights machinery. A risk was – and still is? – that the work of experts, mostly in Geneva, is not getting the full attention of the political decision‑making bodies in New York.“ (51) Damit sind zwei Konfliktlinien benannt. Zum einen besteht offenbar ein Widerspruch auf inhaltlicher Ebene, zwischen Rechtsexperten im Dienste einer Erweiterung globaler Rechtsgeltung und politischen Entscheidern mit nationaler Legitimation. Zum anderen scheint ein organisatorischer Konflikt in Form eines Vermittlungs‑ und Kommunikationsproblems zu bestehen, der zwischen UN‑Organisationen und ‑Organen einerseits und den National‑ beziehungsweise Mitgliedstaaten auf der anderen Seite ausgetragen wird. Folgt man Kühnel, tendiert die Gesamtsituation zu einer systematischen Unterlegenheit von Rechtsfragen, die in der Regel von internationalen Akteuren vertreten werden, gegenüber nationalstaatlich organisierter Politik in einem globalen Zusammenhang. Angesichts solch grundsätzlicher Problemdiagnosen verwundert auch der eher allgemein gehaltene Duktus möglicher Lösungswege nicht: neben einem weitergehenden Engagement der EU in der globalen Demokratieförderung gehe es auch um eine Förderung der Zivilgesellschaften, um mittelfristig der Durchsetzung von Menschen‑ und Bürgerrechten durch die UN auf globaler Ebene mehr Rückhalt zu verschaffen.
Matthias Lemke (LEM)
Dr. phil., Politikwissenschaftler (Soziologe, Historiker), wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.
Rubrizierung: 4.42 | 3.5 | 4.3 | 3.6
Empfohlene Zitierweise: Matthias Lemke, Rezension zu: Manfred Nowak / Tina Hofstätter / Jane Hofbauer (Hrsg.): The Role of the EU in UN Human Rights Reform Wien/Graz: 2013, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/36794-the-role-of-the-eu-in-un-human-rights-reform_44860, veröffentlicht am 27.02.2014.
Buch-Nr.: 44860
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Dr. phil., Politikwissenschaftler (Soziologe, Historiker), wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.
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