/ 17.07.2013
Eberhard Eichenhofer
Soziale Menschenrechte im Völker-, europäischen und deutschen Recht
Tübingen: Mohr Siebeck 2012; XIII, 233 S.; brosch., 59,- €; ISBN 978-3-16-152244-4„Kann dies gelingen: über Sozialrecht reden und über soziale Rechte schweigen?“ (V) Diese Frage stellt Eberhard Eichenhofer, Professor für bürgerliches Recht und Sozialrecht an der Friedrich‑Schiller‑Universität Jena, eingangs seines Buches. Er zielt damit zum einen auf ein Ethos der Teildisziplin Sozialrecht, das die Erforschung und Systematisierung sozialer Rechte auch als emanzipatorischen Auftrag versteht. Zum anderen ist es Eichenhofers Anliegen, den Gedanken sozialer Menschenrechte, dem im deutschen juristischen Diskurs immer noch mit Skepsis begegnet wird, umfassend zu rehabilitieren. Die Abhandlung beginnt mit einer Darlegung des Zusammenhangs von sozialer Gerechtigkeit und sozialen Menschenrechten, die unter anderem das Verhältnis zu Freiheitsrechten klärt und anhand einer Reihe historischer und konstitutioneller Beispiele erläutert. Danach werden einzelne soziale Rechte systematisch entfaltet: die Rechte auf Arbeit, Gesundheit, Fürsorge und Wohnung, Bildung und soziale Sicherheit. Das dritte Kapitel widmet sich dem Nachweis sozialer Rechte in Kodifikationen des internationalen und europäischen Menschenrechtsschutzes und – darin liegt das Ziel der Argumentation – im deutschen Recht. Daran schließt sich ein Deutungsvorschlag zu Artikel 1 Absatz 2 GG an. Hier argumentiert Eichenhofer gegen die herrschende Meinung, die die Verpflichtung gegenüber den internationalen Menschenrechten auf der Ebene des einfachen Rechts, also unterhalb des Verfassungsrechts ansiedelt und primär als Richtschnur der Auslegung der Grundrechte, soweit das Grundgesetz dem nicht entgegensteht, ansieht. Eichenhofer plädiert stattdessen für eine unmittelbare Geltung internationaler und europäischer Menschenrechte – die sozialen Rechte eingeschlossen. Nicht das Grundgesetz sei Maßstab der Geltung von Menschenrechten, sondern die internationalen und europäischen Menschenrechte seien „untrennbarer Teil der deutschen Verfassung“ (197).
Sebastian Lasch (LA)
M. A., wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Universität Jena.
Rubrizierung: 2.3 | 2.32 | 4.42
Empfohlene Zitierweise: Sebastian Lasch, Rezension zu: Eberhard Eichenhofer: Soziale Menschenrechte im Völker-, europäischen und deutschen Recht Tübingen: 2012, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/35974-soziale-menschenrechte-im-voelker--europaeischen-und-deutschen-recht_43376, veröffentlicht am 17.07.2013.
Buch-Nr.: 43376
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M. A., wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Universität Jena.
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