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/ 17.06.2013
Ekkehard Strauss

Prävention von Menschenrechtsverletzungen als Aufgabe internationaler Organisationen. Rechtsgrundlagen und inhaltliche Ansätze

Berlin: Berlin Verlag Arno Spitz GmbH 2001 (Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam 11); 354 S.; kart., 39,- €; ISBN 3-8305-0152-8
Rechtswiss. Diss. Potsdam; Gutachter: E. Klein, C. Schultze. - Aktiver Menschenrechtsschutz umfasst nicht nur das bloße Verbot unmittelbarer Verletzungshandlungen, beziehungsweise deren Ahndung und Wiedergutmachung im Fall eines Verstoßes, sondern auch die Prävention solcher Verletzungen. Prävention wird hier verstanden als aktive Ursachenbekämpfung im Sinne einer langfristigen und systematischen Beseitigung der Ursachen von Menschenrechtsverletzungen. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die gefährdeten Rechtsgüter um ihrer selbst willen schützenswert und die Schäden häufig irreparabel sind. Insbesondere im vergangenen Jahrzehnt wurde angesichts massiver Menschenrechtsverletzungen in regionalen Konflikten verstärkt auf die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen verwiesen. Damit ging der Vorwurf der selektiven Wahrnehmung von Menschenrechtsverletzungen einher, verbunden mit der Forderung, politisches Ermessen zugunsten objektiver Maßstäbe für das Handeln der Staatengemeinschaft zurückzudrängen. Diese müssen sich konsequent mittelbar und unmittelbar aus den grundlegenden Menschenrechtsdokumenten ableiten lassen. In diesem Zusammenhang wäre auch der mögliche Konflikt aktiver Ursachenbekämpfung mit völkerrechtlichen Grundsätzen wie dem Souveränitätsprinzip und dem Prinzip der Nichteinmischung zu prüfen. Innerhalb dieser Konstellation erörtert Strauss die Prävention von Menschenrechtsverletzungen als Aufgabe internationaler Organisationen. Der erste Teil enthält die Definition, Einordnung und Entwicklung des Untersuchungsgegenstands. Im zweiten Teil untersucht Strauss grundlegende internationale Menschenrechtsverpflichtungen im Hinblick auf den Präventionsgedanken. Dazu gehören die internationalen Menschenrechtsabkommen, die Gründungsabkommen internationaler Organisationen, das völkerrechtliche Soft Law sowie die Prävention als allgemeiner Rechtsgrundsatz. Ebenso prüft er in diesem Abschnitt deren Durchsetzung im Rahmen internationaler Organisationen. Dieses umfasst insbesondere die kritische Diskussion des präventiven Gehalts der Sicherungsverfahren, also unter anderem der Staatsberichtssysteme, Beschwerdeverfahren oder Fact-Finding-Missionen. Strauss untersucht aber auch mittelbare Sicherungsverfahren wie die Peacekeeping-Einsätze der Vereinten Nationen oder die Konditionalität wirtschaftlicher Hilfe. Seine Arbeit zeigt, inwieweit der Gedanke der Prävention als Rechtsgrundlage verankert ist und wo sich ein Spannungsverhältnis zum Souveränitätsprinzip ergibt. Sie macht aber darüber hinaus deutlich, dass eine fundierte Erforschung der Ursachen von Menschenrechtsverletzungen die Grundlage für erfolgreiche Präventionsarbeit bildet.
Stefan Göhlert (SG)
M. A., Politikwissenschaftler, Protokollchef und Bürgerbeauftragter in der Verwaltung der Stadt Jena.
Rubrizierung: 4.424.3 Empfohlene Zitierweise: Stefan Göhlert, Rezension zu: Ekkehard Strauss: Prävention von Menschenrechtsverletzungen als Aufgabe internationaler Organisationen. Berlin: 2001, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/16289-praevention-von-menschenrechtsverletzungen-als-aufgabe-internationaler-organisationen_18701, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 18701 Rezension drucken
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