/ 10.10.2013
Hussain S. Alsalmi
Oman's Basic Statute and Human Rights: Protections and Restrictions. With a Focus on Nationality, Shura, and Freedom of Association
Berlin: Klaus Schwarz Verlag 2013; 347 S.; 48,- €; ISBN 978-3-87997-423-8Rechtswiss. Diss. Manchester. Begutachtung: J. Maogoto, P. Kearns. – Die Übertragung von im Westen entstandenen Menschenrechten auf den arabischen Raum ist ein viel diskutiertes Thema. Alsalmi kommt das Verdienst zu, diese Materie im Zusammenhang mit dem selten Aufmerksamkeit erfahrenden Staat Oman aufzugreifen. Konkret vergleicht er, wie das 1996 eingeführte Basic Statute im Lichte internationaler Menschenrechtsnormen und im Verhältnis zu traditionellen Bräuchen und islamischen Werten einzuschätzen ist. Das Buch ist in zwei Abschnitte unterteilt. Im ersten Teil stellt der Autor ausführlich die Entstehungsgeschichte wie auch einzelne Aspekte dieses Grundgesetzes vor. Damit seien zum ersten Mal in der Geschichte die Rechte der osmanischen Bürger konstitutionell verfasst und vor einem Gericht, vor dem mit dieser Einführung alle Bürger gleich seien, einklagbar. Zudem habe man ein bikamerales Parlament und eine halb‑unabhängige Justiz eingerichtet. Eine volle Gewaltenteilung existiere jedoch nicht, da dem Sultan die absolute Macht zugesprochen werde. Auch wenn der Sultan die Menschenrechte bislang weitgehend geschützt habe, schlägt der Autor vor, über die Einrichtung einer konstitutionellen Monarchie nachzudenken, durch die die Macht des Sultans und der Administrative eingeschränkt und die Unabhängigkeit von Gerichten sowie die Rolle des Parlamentes gestärkt werde. Im zweiten Teil analysiert der Autor detailliert drei Rechtsbereiche, die im Basic Statue verbürgt sind. Mit dem ersten Beispiel bespricht der Autor das Recht auf eine Staatsbürgerschaft. Er kritisiert, dass der Sultan über den Erwerb oder die Aberkennung der Staatsbürgerschaft nach Belieben verfügen könne. Zudem seien Nicht‑Staatsbürger ohne konstitutionelle Rechte wie etwa das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Der zweite Fall betrifft das islamische Prinzip der Schura als das Recht der Bürger Omans auf politische Partizipation, Repräsentation und Wahlen. Dieses solle jedoch nicht mit Demokratie verwechselt werden, weil es um Beratung und Deliberation unmittelbar Betroffener und Experten gehe, nicht jedoch um systematische Regeln oder Entscheidungsfindungsprozesse. Zuletzt wird noch das Recht auf Versammlung analysiert, das u. a. durch Sicherheitsgesetze stark eingeschränkt werde. Trotz dieser Defizite betrachtet der Autor die Entwicklung von 1996 bis 2011 im Oman im Hinblick auf die Menschenrechtslage insgesamt jedoch positiv.
Jan Achim Richter (JAR)
Dipl.-Politologe, Doktorand, Universität Hamburg.
Rubrizierung: 2.63 | 4.42 | 2.23 | 2.21
Empfohlene Zitierweise: Jan Achim Richter, Rezension zu: Hussain S. Alsalmi: Oman's Basic Statute and Human Rights: Protections and Restrictions. Berlin: 2013, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/36268-omans-basic-statute-and-human-rights-protections-and-restrictions_44204, veröffentlicht am 10.10.2013.
Buch-Nr.: 44204
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Dipl.-Politologe, Doktorand, Universität Hamburg.
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