/ 23.01.2014
Andrew Clapham
Menschenrechte. Eine kurze Einführung. Aus dem Englischen übersetzt von Ursula Blank-Sangmeister unter Mitarbeit von Anna Raupach
Stuttgart: Philipp Reclam jun. 2013 (Reclam Sachbuch); 247 S.; kart., 7,40 €; ISBN 978-3-15-018982-5Andrew Clapham geht es darum, einige Grundüberlegungen zum Thema Menschenrechte zu vermitteln. Menschenrechte – so postuliert er gleich zu Beginn – sollten „jedem von uns ein Leben in Würde […] ermöglichen“ (7). Die „Sprache der Menschenrechte“ könne als Orientierung dienen, um zu entscheiden, welche Interessen und Bedürfnisse im Konfliktfall berechtigt seien. Menschenrechte seien eine „spezielle, eng gefasste Kategorie von Rechten“ (13), deren Sprache eine Orientierung gebe, welchen Interessen der Vorrang gebühre, wie die gewählten Ziele am besten zu erreichen seien und wie Kritik an Regierungshandeln ermöglicht werde. In den ersten beiden Kapiteln befasst sich Clapham mit historischen Aspekten der Menschenrechte. Im ersten werden die Ursprünge der Menschenrechtsidee aufgespürt – zum einen in historischen Dokumenten wie der Magna Charta oder der English Bill of Rights und zum anderen bei Philosophen wie Locke, Rousseau, Paine und Kant. Im zweiten Kapitel zeichnet Clapham die historische Entwicklung der internationalen Menschenreche nach, indem zentrale Dokumente wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 vorgestellt werden. Im Fokus der Abhandlung befindet sich aber die konkrete Auseinandersetzung mit verschiedenen Menschenrechten, weshalb immer wieder auf Rechtsfälle verwiesen wird, um die Diskussion anschaulich zu halten. Im Mittelpunkt des vierten Kapitels steht die Diskussion des internationalen Verbrechens der Folter, wobei sich Clapham für ein absolutes Folterverbot einsetzt, das auch nicht von gegenwärtigen Sicherheitsüberlegungen im Zuge von Terrorgefahren aufgeweicht werden dürfe. Sodann werden in Kapitel 5 „legitime Freiheitseinschränkungen“ (129) eruiert. Clapham etabliert an dieser Stelle das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das Voraussetzung für die Einschränkung von Menschenrechten sei. Die auch in den folgenden Kapiteln stattfindende konkrete Diskussion von zentralen Menschenrechten ist die Stärke der Monografie, da hiermit die Schwierigkeit einer angemessenen Interpretation spezieller Menschenrechte ebenso zum Ausdruck kommt wie die Notwendigkeit einer kontextsensiblen Abwägung im Kollisionsfall. Als Defizit muss jedoch erwähnt werden, dass es an einer systematischen Abhandlung zentraler Aspekte der Menschenrechtsthematik fehlt. So wäre es gerade für ein Einführungswerk hilfreich gewesen, die Kritik an der Menschenrechtsidee in einem eigenen Kapitel abzuhandeln, anstatt sie an verschiedensten Stellen zu diskutieren.
Jan Achim Richter (JAR)
Dipl.-Politologe, Doktorand, Universität Hamburg.
Rubrizierung: 4.42 | 4.3
Empfohlene Zitierweise: Jan Achim Richter, Rezension zu: Andrew Clapham: Menschenrechte. Stuttgart: 2013, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/36639-menschenrechte_44467, veröffentlicht am 23.01.2014.
Buch-Nr.: 44467
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Dipl.-Politologe, Doktorand, Universität Hamburg.
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