/ 10.10.2013
Christopher P. Schmidt
Grund- und Menschenrechte in Europa. Das neue System des Grund- und Menschenrechtsschutzes in der Europäischen Union nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und dem Beitritt der Union zur EMRK
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2013 (Ius Europaeum 56); 189 S.; 49,- €; ISBN 978-3-8487-0206-0Diss. Würzburg; Begutachtung: E. Pache, S. Schmahl. – Mit dem Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) werden die Menschenrechte und Grundfreiheiten Maßstab des Unionshandelns. Auf diese Weise tritt die EMRK als dritte Säule des Grund‑ und Menschenrechtsschutzes zu den als allgemeine Rechtsgrundsätze der Union geltenden Grundrechten und denen der Grundrechtecharta (EGRC) hinzu. Mit dieser Entwicklung geht nach Ansicht von Christopher Schmidt eine „formelle und strukturelle Revolution des gesamten Systems des europäischen Grund‑ und Menschenrechtsschutzes einer“ (18). Daher hat er es sich zur Aufgabe gemacht, die neue Systematik des dreifachen Grundrechtsschutzes herauszuarbeiten und das Verhältnis der verschiedenen Arten des europäischen Grund‑ und Menschenrechtsschutzes zueinander zu beleuchten. In seinem einleitenden Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Idee der Menschenrechte sowie die Entstehung und den Inhalt des aktuellen Bestands des europäischen Grundrechtsschutzes geht er sowohl auf das Grundrechtsschutzsystem des Europarates als auch das der EU ein. Die konkreten Modalitäten und Implikationen des Beitritts der EU zur EMRK stehen im Blickpunkt von Kapitel 2. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet Kapitel 3, in dem die unterschiedlichen Arten des Grundrechtschutzes „mit ihren vielfältigen und komplexen Beziehungen zu‑ und Interdependenzen untereinander in ein kohärentes System“ (21) gebracht werden. Im Ergebnis konstatiert der Autor einen „Anwendungsvorrang der Grundrechtecharta vor den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und der Konvention“ (180). Darüber hinaus komme den Grundrechten, wie sie sich aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergeben, ein Anwendungsvorrang gegenüber den Grundrechten der Konvention zu. Eine herausgehobene Stellung habe die Europäische Grundrechtecharta. Das führt Schmidt nicht zuletzt auf ihre „außergewöhnliche Entstehung im Rahmen eines zuvor nie da gewesenen Konventsprozesses und aufgrund des ausdrücklichen Verweises in Art. 6 Abs. 1 EUV an erster Stelle vor den Grundrechten als allgemeine Rechtsgrundsätze und der EMRK“ zurück. Der EGRC werde somit auch „‚politisch der Rang des zentralen Grundrechtekatalogs der Union zuerkannt‘“ (181), was ebenfalls vonseiten der EU‑Kommission so gesehen werde. Auch sie stelle die Grundrechtecharta in den Mittelpunkt der weiteren Entwicklung der unionalen Grundrechtspolitik. Zudem beobachtet der Autor erste Anzeichen einer Akzeptanz des Vorrangs der EGRC durch die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes und des EuGH. Im europäischen Grundrechtsschutz sieht Schmidt einen Baustein auf dem Weg hin zu einer politischen Union.
Sabine Steppat (STE)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 3.2 | 4.42
Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Christopher P. Schmidt: Grund- und Menschenrechte in Europa. Baden-Baden: 2013, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/36281-grund--und-menschenrechte-in-europa_44370, veröffentlicht am 10.10.2013.
Buch-Nr.: 44370
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