/ 22.06.2013
Daniela Karrenstein
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Tübingen: Mohr Siebeck 2011 (Jus Internationale et Europaeum 56); XVI, 313 S.; 64,- €; ISBN 978-3-16-150909-4Rechtswiss. Diss. Münster; Begutachtung: C. Walter, H.-M. Wolffgang. – Im März 2006 wurde die Menschenrechtskommission (MRK) der Vereinten Nationen (VN) durch den neu geschaffenen Menschenrechtsrat (MRR) ersetzt. Formal abgeschlossen wurde die institutionelle Umgestaltung des Menschenrechtssystems der VN mit der Verabschiedung des Textes zum Institution-Building im Juni 2007. Karrenstein erläutert diesen Reformprozess von seinen Anfängen im Jahr 2004 bis zur Verabschiedung des genannten Textes. Ihr Hauptanliegen besteht in einer Bewertung der konkreten Ausgestaltung der neu geschaffenen Institution. Die Fragestellung und den Bewertungsmaßstab liefert die Zielsetzung der VN selbst: Inwiefern ist es durch den Reformprozess gelungen, „‚das Instrumentarium der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte zu stärken, um die effektive Ausübung aller Menschenrechte […] zu gewährleisten‘ sowie dem ‚Messen mit zweierlei Maß und der Politisierung ein Ende zu setzen’“ (3)? Die Autorin gelangt zu einem gemischten Ergebnis: Einerseits sei die „Aufwertung des Chartaorgans im Menschenrechtsschutz zu einem Unterorgan der Generalversammlung eine Verbesserung gegenüber dem Status der MRK“ (265). Sie ermögliche es dem MRR, den Sicherheitsrat unmittelbar auf bestimmte Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen und ein hohes Maß an öffentlichem Druck herzustellen. Andererseits habe die Reform auch dazu geführt, dass sich die Mehrheit zugunsten einer Gruppe von Staaten verschoben habe, die skeptisch gegenüber einem zu aktiven MRR eingestellt sei und das Prinzip der Nicht-Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten verteidige. Insofern gelte auch hier, was als Schicksal der VN bezeichnet werden könne: Zu einer Verminderung der Schwächen, Risiken und Probleme in der internationalen Politik kann eine institutionelle Architektur beitragen, „sie kann sie aber nicht alleine beseitigen, sondern ist dafür auf entsprechendes Verhalten der Staaten angewiesen“ (267).
Marius Hildebrand (HIL)
M. A., Politikwissenschaftler, Doktorand, Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Universität Hamburg.
Rubrizierung: 4.3 | 4.42
Empfohlene Zitierweise: Marius Hildebrand, Rezension zu: Daniela Karrenstein: Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen Tübingen: 2011, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/34207-der-menschenrechtsrat-der-vereinten-nationen_41044, veröffentlicht am 02.02.2012.
Buch-Nr.: 41044
Inhaltsverzeichnis
Rezension drucken
M. A., Politikwissenschaftler, Doktorand, Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Universität Hamburg.
CC-BY-NC-SA