/ 21.06.2013
Florian Lamprecht
Darf der Staat foltern, um Leben zu retten? Folter im Rechtsstaat zwischen Recht und Moral
Paderborn: mentis Verlag 2009; 298 S.; kart., 38,- €; ISBN 978-3-89785-566-3Theol. Diss. Bamberg; Gutachter: M. Heimbach-Steins, C. Schröder, U. Sacksofsky. – Seit dem Urteil gegen den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Daschner im Jahr 2004 reißt die Debatte zur sogenannten Rettungsfolter nicht ab. Die Studie ist als Monografie der jeweiligen Argumentationsgänge in den normativen Kategorien des Rechts und der Moral angelegt und leistet einen Beitrag zu Stärkung des absoluten Folterverbots. Da für gewöhnlich in der Debatte von einem Dilemma ausgegangen wird, formuliert Lamprecht seine forschungsleitende These wie folgt: „Da die beiden normativen Ordnungssysteme des Rechts und der Moral zwar verschieden, aber aufeinander bezogen sind, sollten die juristische und die ethische Bewertung zu ein und demselben Ergebnis führen“ (10). In der juristischen Analyse der Normen des Polizei-, Verfassungs- und Völkerrechts kommt Lamprecht zu dem Ergebnis, dass „die polizeiliche Gewaltzufügung zu einem guten Zweck [...] begrifflich Folter“ (129) bleibt und somit unzulässig ist. Zudem entziehe sich die verfassungsrechtliche Menschwürdegarantie „jeder Form der Güterabwägung“ (131). Den juristischen Überlegungen schließt der Autor die weitaus umfangreichere ethische Untersuchung an. Er identifiziert drei zentrale Argumentationsgänge: Gegen das Konzept der „Rettungsfolter“ werden das Menschenwürde- und das Dammbruchargument angeführt, als Pro-Argument wird von Verfechtern eine Analogie zum finalen Rettungsschuss konstatiert. Lamprecht räumt ein, dass das Menschenwürde- und das Dammbruchargument je einzeln „der Komplexität der zu beurteilenden Handlung nicht gerecht werden“ (247), wenn sie je für sich auch zutreffend seien. Über die „Lehre von der Doppelwirkung“ (231) gelingt dem Autor jedoch eine schlüssige Integration der Gegenargumente und schließt mit dem zentralen Einwand: „Die negative Handlungsfolge […] wird (anders als etwa bei […] dem finalen Rettungsschuss) in Fällen der ‚Rettungsfolter’ nicht nur in Kauf genommen, sondern bewusst beabsichtigt“ (248). Der Autor erhielt für seine Studie den Friedrich-Brenner-Preis 2008.
Timo Lüth (TIL)
Student, Institut für Politische Wissenschaft, Universität Hamburg.
Rubrizierung: 2.21 | 4.42
Empfohlene Zitierweise: Timo Lüth, Rezension zu: Florian Lamprecht: Darf der Staat foltern, um Leben zu retten? Paderborn: 2009, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/30024-darf-der-staat-foltern-um-leben-zu-retten_35587, veröffentlicht am 29.04.2009.
Buch-Nr.: 35587
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Student, Institut für Politische Wissenschaft, Universität Hamburg.
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